Etikette auf Reisen: In diesen Urlaubsländern wird kein Trinkgeld erwartet
Wer auf Reisen geht, sollte sich vorher über die Sitten in anderen Ländern informieren. In manchen Ländern ist Trinkgeld zum Beispiel eine Beleidigung.
„Andere Länder, andere Sitten.“ Der Spruch passt bei vielen Themen wie die Faust aufs Auge und beim Reisen gibt es nicht nur kulturelle Unterschiede, sondern auch verschiedene Erwartungen im Hinblick auf Trinkgelder. In einigen Ländern ist es üblich, für guten Service ein Trinkgeld zu geben, während es in anderen Ländern als unhöflich oder gar unangemessen empfunden wird. Wofür Trinkgeld gedacht ist, wie die Rechtslage in Deutschland aussieht und in welchen Urlaubsländern es nicht nötig ist.
Trinkgeld: Was ist das und wer sollte es bekommen?
Trinkgeld zu geben ist zwar freiwillig, wird jedoch in vielen Bereichen erwartet. Es ist üblich, beispielsweise eine Getränkerechnung aufzurunden und Dienstleistern wie Kellnern, Barkeepern, Taxifahrern, dem Zimmerservice, Reinigungskräften, Friseuren oder Handwerkern ein wenig Geld extra zu geben. Regelmäßige Tätigkeiten wie die Postzustellung erfordern kein Trinkgeld, doch zu besonderen Anlässen, etwa Weihnachten, kann man dem Postboten oder Müllmann eine Kleinigkeit zukommen lassen. Es empfiehlt sich, das Trinkgeld bar zu geben, um Abzüge zu vermeiden.

Für die Höhe des Trinkgelds gibt es keine festen Regeln, aber 10 Prozent gelten laut Ruv.de in Deutschland als allgemeiner Richtwert. In gehobenen Restaurants können auch 5 Prozent Trinkgeld ausreichen, insbesondere bei sehr hohen Rechnungen. Taxifahrer erwarten in der Regel etwa 10 Prozent Trinkgeld. Wer mehrere Nächte in einem Hotel verbringt, sollte dem Kofferträger, sofern vorhanden, etwa 1 bis 2 Euro pro Gepäckstück geben. Für den Zimmerservice sind bis zu 5 Euro pro Tag angebracht, während die Reinigungskräfte etwa 2 Euro täglich bekommen können.
Wer darf das Trinkgeld behalten: Die Rechtslage in Deutschland
In Deutschland darf das Trinkgeld grundsätzlich von dem Arbeitnehmer behalten werden, der es von einem Kunden erhalten hat. Auch wenn das Trinkgeld, wie in manchen Restaurants üblich, gesammelt und anschließend nach Arbeitsstunden oder ähnlichen Kriterien aufgeteilt wird, bleibt es im Besitz der Mitarbeiter.
Nach § 107 der Gewerbeordnung muss der Arbeitgeber das Trinkgeld an die Arbeitnehmer auszahlen, falls es gesammelt wurde. Trinkgelder gehören jedoch nicht zum regulären Arbeitsentgelt und finden daher bei Lohnfortzahlung, Urlaubsentgelt, Betriebsratstätigkeiten oder tariflichen Lohnansprüchen keine Berücksichtigung. Wichtig ist auch, dass Trinkgeld steuerfrei bleibt, sofern es freiwillig gegeben wurde und nicht als Servicegebühr automatisch auf die Rechnung gesetzt wird. Arbeitnehmer haben zudem ein Recht darauf, vom Arbeitgeber eine Auskunft über das Trinkgeld zu erhalten.
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Trinkgeld zählt in Deutschland somit nicht als Teil des regulären Einkommens, sondern als freiwilliges Extra von Kunden, das rechtlich geschützt ist.
Aufgepasst im Urlaub: Trinkgeldregelungen auf Reisen sind oft anders
Auch wenn man in Deutschland die Trinkgeld-Regeln draufhat, sollte man im Urlaub ganz genau aufpassen. Hierzulande rundet man trotz bereits enthaltener Servicegebühr in der Regel um etwa 10 Prozent auf. Das Gleiche gilt laut Businessinsider.de auch in den meisten anderen europäischen Ländern wie Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien, Portugal und Spanien. In Griechenland gibt man sogar bis zu 20 Prozent. In Großbritannien dagegen spart man sich das Trinkgeld, wenn schon eine Servicegebühr berechnet wurde. Wenn nicht, gibt man auch hier 10 Prozent. Und in den USA zum Beispiel ist Trinkgeld absolut notwendig, weil die Bedienungen in der Gastronomie dort nur einen Lohn von knapp 3 Euro die Stunde bekommen und beinahe nur vom Trinkgeld leben.
In Japan, Thailand und Indien ist Trinkgeld dagegen keine gängige Sache, da guter Service für die Asiaten ein Standard ist. Trinkgeld könnte hier laut Reisereporter.de sogar als Beleidigung aufgefasst werden, lediglich in sehr touristischen Gegenden kann man der Bedienung ein paar Taler extra geben. Einige Restaurants in Indien verlangen ohnehin eine Servicegebühr. In China jedoch sollten Sie die Geldbörse geschlossen halten, denn hier ist Trinkgeld sogar gesetzlich verboten.
In skandinavischen Ländern wie Schweden, Dänemark und Norwegen sind hohe Löhne und bereits in den Rechnungen integrierte Servicegebühren der Grund, warum Trinkgeld nicht erwartet wird. In Finnland, Neuseeland und Island ist es ebenfalls nicht erforderlich, obwohl es in touristischen Regionen akzeptiert wird.