Bürgergeld nachschärfen: Jobcenter-Chef sieht dringenden Handlungsbedarf
Beim Bürgergeld-Umbau will die Merz-Regierung die Vermittlung in Arbeit stärken. Ein Jobcenter-Chef sieht dabei noch Handlungsbedarf.
Berlin – Die schwarzrote Koalition will sich das Bürgergeld vornehmen. Beim Umbau zur neuen Grundsicherung steht vor allem die Gruppe der sogenannten „Totalverweigerer“ im Fokus, doch der Realität wird das kaum gerecht. Denn sie ist verschwindend gering. Viele Erwerbslose möchten arbeiten, können es jedoch nicht. Immerhin: Union und SPD wollen auch die Vermittlung in Arbeit stärken.
Jobcenter-Chef mit klarem Wunsch bei neuer Grundsicherung: Erwerbsfähigkeit im Fokus
Ziel ist es dabei auch, die sogenannten Vermittlungshemmnisse abzubauen. Das sind etwa Faktoren aus der Biografie der Bürgergeld-Beziehenden, wie fehlende Berufsabschlüsse, die eine Arbeitsaufnahme verhindern. Auch psychische und physische Krankheiten gehören dazu. Hier sieht der Koalitionsvertrag „eine bessere Gesundheitsförderung und Reha-Maßnahmen“ vor. Fachleute begrüßen den Schritt. Doch ein Problem bleibt damit unangetastet.
Lutz Mania, Geschäftsführer des Jobcenters in Berlin-Mitte, sieht beim Umgang mit Beziehenden, die an der Schwelle der Erwerbsfähigkeit stehen, Handlungsbedarf. Bisher gilt: Wer mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann oder im Zeitraum von sechs Monaten dazu in der Lage ist, gilt als erwerbsfähig. Damit besteht im Falle der Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Bürgergeld. Wer nicht arbeitsfähig ist, bekommt entweder eine volle Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung.
Bürgergeld-Beziehende mit Einschränkungen im Nachteil – wegen Arbeitsmarkt-Hürden
Wer Anspruch auf Bürgergeld hat, muss jedoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und hat Mitwirkungspflichten. „Bei der Erwerbsfähigkeit gibt es zum einen die Definition, aber sie muss auch noch am Arbeitsmarkt verwertbar sein“, kritisierte Mania im Gespräch mit IPPEN.MEDIA. „Es muss noch passende Tätigkeiten am Arbeitsmarkt geben.“ Der Jobcenter-Chef wünscht sich bei der Definition, „dass es noch konkreter geht“.

Zum Hintergrund: Ärztliche Gutachten sehen bei der Frage der Erwerbsfähigkeit häufig Bedingungen vor. Beispielsweise kann eine Person noch mehr als drei Stunden täglich arbeiten, aber beispielsweise nur ohne körperliche Belastung oder nicht im Stehen.
Diese Einschränkungen sowie die reduzierte Arbeitszeit führen häufig dazu, dass die Betroffenen allein durch die Stundenanzahl nur geringfügige oder andere atypische Beschäftigungen aufnehmen. Diese sind weniger gut bezahlt – und die Beschäftigten bleiben trotz Arbeit von Sozialleistungen abhängig. Entweder weiterhin Bürgergeld; oder je nach Fall von einer halben Erwerbsminderungsrente oder Wohngeld.
Langwierige Bürokratie um Zuständigkeit und Frage des Bürgergeld-Anspruchs
Lutz Mania sieht jedoch noch bei einem zweiten Problem Reformbedarf. Das ist der Prozess, bis überhaupt die Frage der Erwerbsfähigkeit oder -unfähigkeit geklärt ist. Denn, wie beschrieben, ist das Jobcenter zuständig, wenn die jeweilige Person mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wenn nicht, wechselt die Zuständigkeit – zur Rentenversicherung und der Sozialämter der Kommunen als Zuständige der Grundsicherung bei Erwerbsminderung.
„Beim Prozess hat sich herausgestellt, dass es durchaus zwölf Monate und auch länger dauert, bis die Zuständigkeit geklärt ist“, erklärte Mania. Denn: Mehrere Behörden sind beteiligt. In den meisten Fällen gibt es dabei mehrere ärztliche Gutachten, zuerst von den Jobcentern initiiert. Wenn die Person als nicht arbeitsfähig eingestuft wird, würde die Zuständigkeit wechseln. Die Sozialämter der Kommunen müssen das erste Gutachten jedoch nicht anerkennen und können Widerspruch einlegen und ein eigens Gutachten veranlassen. Lediglich wenn der Träger der Rentenversicherung die Erwerbsfähigkeit feststellt, ist diese bindend. „Das ist ein Problem“, sagte Mania.
Jobcenter-Chef mit Reformwunsch um Grundsicherung: „Muss es einen Ansprechpartner geben“
„Hier wünsche ich mir eine Entscheidungsstelle für alle, und sei es der Rententräger“, erklärte der Jobcenter-Chef. „Wenn die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit oder der Erwerbsfähigkeit ansteht, dann muss es einen Ansprechpartner oder eine Stelle geben, der die Entscheidung fällt.“ Dann sei das Prozedere klar. „Bisher lässt der rechtliche Rahmen viel offen.“
In der Zwischenzeit sind die Betroffenen im luftleeren Raum. Integrationsmaßnahmen durch die Jobcenter oder andere Stellen finden in der Zeit nicht statt, da die Person für sie als nicht erwerbsfähig gilt.