Stadt will Bürger für Saatkrähen „sensibilisieren“

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Am städtischen Bürgerheim fühlen sich die Saatkrähen wohl. Leser Joseph Kaufmann hat sie aus seinem Zimmer im vierten Stock fotografiert. © Privat

Saatkrähen sorgen mit ihren Geräuschen und ihren Hinterlassenschaften regelmäßig für Ärger in der Stadt. Aber warum sind sie eigentlich so streng geschützt und worauf müssen Bürger achten? Mit Info-Material will das Weilheimer Rathaus jetzt mehr für die Brutsaison der Vögel „sensibilisieren“.

Weilheim – Die beste Nachricht für Anwohner, in deren Nachbarschaft im Frühjahr Saatkrähen nisten, ist vielleicht diese: Ab Mitte Juni, weiß Manfred Stork, der Leiter der Bauverwaltung im Weilheimer Rathaus, „ist es eigentlich vorbei“ mit den Krähengeräuschen, die viele Menschen als störend empfinden. Darauf verweist auch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU): „Die Geräuschkulisse ist zeitlich begrenzt auf die (Vor-)Brutzeit Februar/ März bis Mitte Juni“, schreibt das LfU in seinen „Antworten zu häufig gestellten Fragen“. Die Behörde betont zudem, dass Saatkrähenrufe laut Schallpegelmessungen in Städten deutlich leiser seien als etwa der Verkehrslärm. Und: „Das Krächzen in der Kolonie ist auf den Tag beschränkt, störend sind vor allem die Lautäußerungen am frühen Morgen und abends.“

Drei Tabubereiche definiert

Ob diese Aussagen ein Trost für genervte Anwohner sind, sei dahingestellt. Tatsache ist: Die Möglichkeiten, gegen die streng geschützten Saatkrähen vorzugehen, sind sehr begrenzt. Und Versuche in diese Richtung sind meist wenig erfolgreich. Die Vergrämungsmaßnahmen, die die Regierung von Oberbayern der Stadt Weilheim seit 2021 ausdrücklich genehmigt, würden auch heuer wieder durchgeführt, versichert Stork. Ob sie etwas nützen oder gar kontraproduktiv sind, darüber scheiden sich die Geister.

Wie berichtet, wurden drei Tabubereiche definiert, in denen keine Vergrämung stattfindet: die Au, der Weilheimer Friedhof und die Grünanlage am Maibaum. In anderen Bereichen darf die Stadt bis zum Beginn der kommenden Vogelschonzeit, also bis zum 31. März, gezielt Nester entfernen und ihre akustischen Geräte zur Vertreibung einsetzen. Im Blick hat man dabei laut Stork derzeit vor allem das Wohngebiet Paradeis, wo man die Krähenkolonien „sukzessive Richtung Ammer verschieben“ wolle.

Saatkrähen können über 20 Jahre alt werden

Anlieger oder Betroffene selbst dürfen keine Krähen vergrämen – es sei denn, die Stadt überträgt ihnen dieses Recht mit einem entsprechenden Bescheid. 2023 habe man drei bis vier solcher Erlaubnisse erteilt, so Stork auf Anfrage unserer Zeitung. Im Paradeis gehe die Stadtverwaltung diesbezüglich zum Teil aktiv auf Hauseigentümer bzw. -verwaltungen zu. Insgesamt werde man heuer in gleicher Art und Umfang tätig wie in den Vorjahren.

„Vergrämungsmaßnahmen an Kolonien im Siedlungsbereich sind sehr heikel und bedürfen einer guten Planung“, fasst das Landesamt für Umwelt zusammen. Um effektiv zu sein, müsse mindestens „während der gesamten Generationslänge der Saatkrähe von fünf Jahren vergrämt werden“. Saatkrähen können über 20 Jahre alt werden, erklärt das LfU, das Durchschnittsalter betrage rund fünf Jahre. Während der Brutzeit – die sich bei einer Kolonie über drei bis vier Monate erstrecke – würden die Saatkrähen in ein bis drei Kilometer Umkreis nach Nahrung suchen. Übrigens: Die bei uns vorkommenden Singvögel im Garten, so betonen die Experten, sind „von Saatkrähen nicht bedroht“.

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