Soforthilfe nach Hochwasser: 26 Anträge eingegangen – fast alle aus Kleinthal und Fischbachau
Mit der Soforthilfe unterstützt der Freistaat Bürger, die Anfang Juni besonders schwer vom Hochwasser betroffen waren. Während das gestrige Unwetter vor allem im Landkreis-Norden niederging, waren damals Kleinthal und Fischbachau im Fokus. Dem Landratsamt liegen schon 26 Anträge vor.
Miesbach/Fischbachau – Beschädigte Häuser schnellstmöglich wieder bewohnbar machen – das ist das oberste Ziel der Soforthilfe des Freistaats. Offen steht sie grundsätzlich allen Haushalten, die Ende Mai oder Anfang Juni erhebliche Schäden durch Überschwemmungen erlitten haben (wir berichteten). Und tatsächlich wird das Angebot auch im Landkreis gerne angenommen, wie nun das Landratsamt auf Anfrage bestätigt. Schon gut eineinhalb Monate vor Fristende seien bei der Kreisbehörde 26 Anträge eingegangen, sagt Sprecherin Theresa Andrich. Ähnlich wie bei der letzten Soforthilfe nach dem Hochwasser 2013 müsse es sehr schnell und unbürokratisch gehen.
Ausgezahlt werden Hilfen von bis zu 5000 Euro pro Haushalt. Wenn ein Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde, beträgt die Soforthilfe bis zu 2500 Euro. Betroffene von Ölschäden können bis zu 10 000 Euro beantragen, bei einer nicht abgeschlossenen Versicherung reduziert sich der Höchstsatz ebenfalls um die Hälfte. In der Summe seien die Soforthilfen nahezu identisch mit denen, die nach der Überschwemmung vor elf Jahren angeboten wurden, sagt Andrich. Die Zahl der Anfragen sei 2013 aber sehr viel höher gewesen, weil damals eine größere Fläche und damit auch mehr Menschen von Hochwasserschäden betroffen waren.
Fast alle Anträge wegen beschädigten Hausrats
Überwiegend, sagt Andrich, stellten die Betroffenen diesmal Anträge auf Soforthilfe wegen beschädigtem Hausrat. „Nur ein Antrag bezog sich auf Ölschäden.“ Klar ableiten lasse sich aus den Anträgen auch, welche Ortsteile besonders betroffen waren: Die meisten der Formulare würden aus Kleinthal in Miesbach und aus der Gemeinde Fischbachau kommen, sagt die Sprecherin. Die Chancen, den eigenen Antrag genehmigt zu bekommen, stehen zumindest in den vorliegenden Fällen offenbar gut. Laut Andrich sei nur „eine sehr geringe Zahl“ der Anträge aus der Soforthilfe herausgefallen, weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllten.
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Wie das Landratsamt auf seiner Internetseite informiert, sind grundsätzlich sowohl Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer von der Soforthilfe angesprochen. Die Hilfen müssen zur Ersatzbeschaffung von durchs Hochwasser zerstörten oder unbrauchbar gewordenen Haushaltsgegenständen genutzt werden und werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. „Zuwendungsfähig sind alle notwendigen Ausgaben für die Ersatzbeschaffung von Hausrat“, schreibt das Landratsamt. Wenn weitere finanzielle Hilfen für denselben Zweck gewährt wurden, werde die Soforthilfe entsprechend angerechnet. „Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistung darf den tatsächlich entstandenen Schaden am Hausrat nicht übersteigen.“ In diesen Fällen werde die Soforthilfe entsprechend gekürzt. Keine Soforthilfe werde allerdings dann gewährt, wenn das Grundwasser durch die Bodenplatte, Wände oder Öffnungen ins Haus eingedrungen ist. „Schäden, die durch aufsteigendes und oberirdisch in die Immobilie eingedrungenes Grundwasser entstanden sind, können durch Soforthilfe erstattet werden“, heißt es in einer Klarstellung des Finanzministerums auf der Homepage der Kreisbehörde.
Anträge auf Soforthilfe
sind in den örtlichen Rathäusern erhältlich. Dort können sie bis zum 31. August eingereicht werden.
Dass Überschwemmungen durchs Grundwasser entstanden sind, scheint aber eher die Ausnahme als die Regel zu sein. Andrich erklärt, meistens sei Oberflächenwasser das Thema durch Starkregenereignisse, wie sie punktuell auch gestern wieder niedergingen. Für die Prüfungen seien zwar die jeweiligen Gemeinden zuständig. Die Sprecherin bestätigt aber: „Wir hatten häufig Oberflächenwasser, welches gut erkennbar ist, wenn auch Schlamm und Dreck mit eindringt.“ Die Mehrzahl der Anträge sei bereits zur Auszahlung weitergeleitet worden. nap