Im Wasserstreit Anzing contra Markt Schwaben wird jetzt eine „echte Alternative“ dringend gefordert
Seit Jahrzehnten gibt es eine Dauerfehde zwischen Anzing und Markt Schwaben um ein Trinkwasserschutzgebiet. Nun hat der Umweltausschuss im Landtag gesprochen.
Anzing/Markt Schwaben – Die Petition aus Anzing in Sachen „Wasserstreit“ ist – für manchen überraschend kurzfristig – am Donnerstag in einem Fachausschuss des Landtags besprochen und beschieden worden. Das Ergebnis vorweg: Nun müssen alle Beteiligten, insbesondere die Gemeinden Anzing und Markt Schwaben, aber auch das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt, schnellstens Wege finden zu einer für alle tragbaren Lösung.
In der besagten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz im Maximilianeum stand eine bereits im Juni 2023 von Anzings Bürgermeisterin Kathrin Alte eingereichte Beschwerde in Form einer Petition auf der Tagesordnung. Worum es im Detail geht, ist nachzulesen auf der Homepage der Gemeinde Anzing unter https://www.anzing.de/wasserstreit-beenden-petition-eingereicht/. Nach eingehender Diskussion fasste der Ausschuss, so teilte die Gemeinde Anzing mit, einstimmig einen Berücksichtigungsbeschluss. Es ist das stärkste Mittel des Landtages, um die Staatsregierung im Sinne der Petenten zum Handeln aufzufordern.
Dies bedeutet laut einer Pressemitteilung, die das Rathaus Anzing noch am Donnerstagabend veröffentlichte: Der Ausschuss hält das Anliegen „in vollem Umfang für berechtigt und durchführbar.“ Es wird, so heißt es weiter, nunmehr erwartet, dass die Staatsregierung die Petition baldmöglichst umsetzt.
Ebenso wurde beschlossen, dass die beteiligten Behörden innerhalb von vier Monaten eine gemeinsame Lösung finden und dem Ausschuss darüber Bericht erstatten müssen.
Lösung soll in vier Monaten auf den Tisch kommen
„Seit 1999 gab es keinen ernsthaften Versuch der übergeordneten Behörden, dieses für unsere Landwirte existenzgefährdende Wasserschutzgebiet auszuweisen“, so Anzings Bürgermeisterin Kathrin Alte. Es sei in ihren Augen „ein großer Erfolg“, dass der Ausschuss nun doch der Argumentation der Gemeinde Anzing gefolgt sei und damit die Landwirte wieder eine echte Perspektive haben. „Wir sind nach dem Beschluss des Ausschusses unserem Ziel, dass der Brunnen II nicht in Betrieb geht, ein gutes Stück nähergekommen. Jetzt sind wir alle – Markt Schwaben, Anzing, aber vor allem das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt gefordert, eine echte Alternative für Brunnen II zu finden und nicht weitere Jahre oder Jahrzehnte das Thema auf die lange Bank zu schieben,“ so Alte.
Im Namen der Landwirte dankten sie und der Bevollmächtigte der Petenten, Rechtsanwalt Benno Ziegler, dem Ausschuss für den Beschluss und die Unterstützung. Das Thema beschäftigt seit über drei Jahrzehnten die betroffenen Landwirte, die Gemeinde Anzing und den Markt Markt Schwaben.
Hintergrund ist die Wasserversorgung in Markt Schwaben und die seit 1999 mögliche Inbetriebnahme des Brunnens II, der als „zweites Standbein“ der Schwabener Wasserversorgung dienen sollte. In Anzing wären – sollte dies erfolgen – in Boden, Lindach, Staudach und Au-hofen acht landwirtschaftliche Betriebe von der möglichen Ausweisung eines Wasserschutzgebietes betroffen. Dagegen haben sich, wie schon vielfach berichtet, die Anzinger Bauern seit vielen Jahren gewehrt. Um dieses schwebende Verfahren zu einer Lösung zu führen, hatte Alte nach eigenen Worten besagte Petition eingereicht. Nun habe der Umweltausschuss, so heißt es, festgestellt, dass die Wasserschutzgebietsverordnung des Landratsamtes aus 1988 nichtig ist. Nun könne endlich eine Lösung im Sinne der Betroffenen gefunden werden.
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DAZU DREI FRAGEN AN MARKT SCHWABENS BÜRGERMEISTER MICHAEL STOLZE
Was bedeutet das Ergebnis des Termins am Donnerstag im Landtag kommunalpolitisch für die nächsten Wochen und Monate?
Innerhalb von vier Monaten soll und wird es ein Arbeitsgespräch mit allen Beteiligten (inkl. Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt, Gutachter etc.) geben. Dem werden mit Sicherheit bilaterale Gespräche zwischen der Marktgemeinde und der Gemeinde Anzing vorausgehen. Seitens der Gemeinde Markt Schwaben bestand und besteht in dieser Hinsicht jegliche Gesprächsoffenheit.
Welcher konkrete Handlungsbedarf besteht seitens der Marktgemeinde?
Zu erwähnen ist, dass es sich bei dem Brunnen II um ein sogenanntes zweites Standbein für die Trinkwasserversorgung handelt, welches als Auflage Teil der wasserrechtlichen Entnahmegenehmigung für den Brunnen III auferlegt ist. Wenn also zum Beispiel der aktive Brunnen III im Ebersberger Forst oder die Verbindungsleitung zwischen diesem Brunnen und der Marktgemeinde Schaden nehmen würden, dann würde das zweite Standbein – in Form des Brunnen II – die Versorgung übernehmen. Die Marktgemeinde hat bereits umfangreiche Prüfungen und Gutachten zur Identifizierung von Versorgungsalternativen für die Wasserversorgung des Marktes in Auftrag gegeben. Diese Ergebnisse sind bereits bekannt und werden sicherlich erneut Eingang in die folgenden Arbeitsgespräche finden. Sollten sich im Fortgang der Gespräche neue Sachstände ergeben, die zu weiteren Versorgungsalternativen führen würden, ist der Markt natürlich grundsätzlich offen dafür. Selbstverständlich ist natürlich auch, dass wirtschaftliche Aspekte hierbei einen entsprechenden Stellenwert haben.
Welche Auswirkungen hat das Ganze auf den Markt Schwabener Wasserkunden?
Im Zusammenhang mit dieser Thematik ändert sich für unsere Kunden zunächst gar nichts – weder was Wasserqualität, Versorgungssicherheit noch Preis anbelangt. Die vorher erwähnte Wirtschaftlichkeit ist aber natürlich in der Hinsicht wichtig, da wir als Wasserversorger eine kostenrechnende Einrichtung sind, d.h. die Gebühren (Wasserpreis) sind so zu bemessen, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Vor diesem Hintergrund geht der Markt Markt Schwaben nachvollziehbarer Weise auch mit Gebot der Wirtschaftlichkeit in die bevorstehenden Gespräche.
Die Fragen stellte Jörg Domke