„Ich habe eine schlechte Phase gehabt“ – Mutter wegen Körperverletzung verurteilt: 39 Schläge gegen Tochter (2)
Eine Mutter schlug ihr Kind 39 Mal während der Trennung. Das Amtsgericht Erding verhängte eine Geldstrafe von 1500 Euro.
Dorfen – Noch während die Angeklagte vor dem Gerichtssaal wartet, kommen zwei Kinder auf sie zugelaufen. Sie wirken glücklich, unbeschwert. Das Kinderlachen hallt durch den Gang im Erdinger Amtsgericht. Die beiden scheinen nicht zu wissen, dass ihre Mutter gleich wegen Körperverletzung in den Gerichtssaal muss. Körperverletzung, bei der eines der Kinder geschädigt wurde.
„Ich habe Fehler gemacht“, sagt die 45-Jährige. „Ich habe eine schlechte Phase gehabt.“ Ihre Trennung von ihrem Ehemann sei stressig gewesen. Seit vergangenem Jahr sei jedoch die Scheidung durch. Begonnen habe alles schon im Jahr 2021. Die beiden Kinder leben aktuell bei der Mutter, den Vater sehen sie wohnortbedingt einmal im Monat. Das Verhältnis zu ihren Kindern sei gut, sagt die Dorfenerin vor Gericht. Vor allem zu ihrer Tochter, die 39 Mal Opfer ihrer „schlechten Phase“ geworden war.
„Ich habe mich bemüht, eine angemessene Lösung zu finden“
39 Mal schlug sie laut Anklageschrift dem damals knapp zwei Jahre alten Mädchen mit der flachen Hand auf Gesicht, Rücken und Gesäß, kniff ihr dazu in die Wange. „Da war ein hilfloses Kind den Streitigkeiten der Eltern ausgesetzt“, sagt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Obwohl die 45-Jährige geständig und zu diesem Zeitpunkt nicht vorbestraft gewesen sei, entschuldige das keine körperlichen Übergriffe.
Um der zweifachen Mutter keine Geldsorgen zu bereiten, fordere die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. „Das ist alles nachvollziehbar“, sagt der Verteidiger der Dorfenerin. Er fordert jedoch eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, damit seine Mandantin keinen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis bekommt. Denn ihre Kinder würden mehr davon profitieren, wenn sich die 45-Jährige beruflich weiterbilden könne.
„Ich habe mich bemüht, eine angemessene Lösung zu finden“, sagt Richter Michael Lefkaditis. Doch bei einem einsichtigen Ersttäter könne er keine Freiheitsstrafe vertreten. Er verurteilt die 45-Jährige zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.