Möbelpacker als Gelegenheitsdieb? Schongauerin zeigt Ex-Mann an und landet selbst vor Gericht

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Die Verhandlung fand vor dem Amtsgericht Weilheim statt. © Ralf Ruder

Weil sie ihren ehemaligen Partner zu Unrecht des Diebstahls von Uhren und Goldmünzen bezichtigt haben soll, musste sich eine Schongauerin vor Gericht verantworten. Ein Zeuge will den vermeintlichen Dieb aber beobachtet haben.

Schongau – Hat sie ihren damaligen Ehemann im vergangenen Jahr zu Unrecht einer Straftat bezichtigt oder ist an den Anschuldigungen der 53-jährigen Schongauerin etwas dran? Mit dieser Frage hatte sich jüngst das Weilheimer Amtsgericht auseinandergesetzt. Laut Anklage soll die Schongauerin gegenüber dem Arbeitgeber ihres Ex-Mannes Vermutungen geäußert haben, ihr Partner habe während seiner Tätigkeit als Umzugshelfer Diebstähle begangen. Diese Vorwürfe hatte der 40-jährige Möbelpacker nicht auf sich sitzen lassen und folglich rechtliche Schritte eingeleitet.

„Ich muss mich von diesem Mann distanzieren“, sagte die Schongauerin zu Beginn der Verhandlung und bezeichnete es als ihre „moralische Verpflichtung“, gegen Diebstahl vorzugehen. Dass sie ihren Ex-Mann bei seinem Arbeitgeber angeschwärzt hatte, gestand sie – allerdings voller Überzeugung, im Recht zu sein. Wie sie anhand von Beweisfotos auf WhatsApp belegen konnte, hatte ihr der 40-Jährige Bilder von goldenen Uhren und Münzen geschickt. Für die Frau stand schnell fest: Ihr Mann lässt während seiner Berufsausübung leidenschaftlich gerne Wertgegenstände mitgehen. Für einen „wahrheitsliebenden“ Menschen wie sie ein Unding. Da er wie aus dem Nichts Schulden im vierstelligen Bereich beglichen hatte, habe sich ihr Verdacht noch weiter erhärtet, teilte sie vor Gericht mit.

Ehemaliger Arbeitskollege will Diebstähle beobachtet haben

Auf Diebstähle würden seine Nachforschungen hingegen nicht hindeuten, sagte der 45-jährige Chef der Umzugsfirma. Zumindest könne er sich weder an etwas Verdächtiges noch an eine Beschwerde der Kundschaft erinnern, berichtete er und wurde dabei von der Angeklagten skeptisch beäugt. „Für mich ist es natürlich auch wichtig, dass so etwas nicht passiert“, beteuerte er.

Der Geschädigte selbst beharrte auf seiner Unschuld und gab an, Uhren zu sammeln. Bei seiner Mutter zuhause will er rund 300 Stück aufbewahren und diese teilweise weiterverkaufen. Da die Mutter jedoch in seiner alten Heimat Rumänien lebt, ließ sich die Behauptung nur schwer überprüfen. Die Vorwürfe seiner Ex-Frau stritt er ab. Doch warum sollte ihm grundlos Diebstahl unterstellt werden? „Gute Frage“, entgegnete der 40-Jährige. Als der Staatsanwalt wissen wollte, wo sich die auf den Fotos gezeigte Uhr denn aktuell befindet, bekam er „Rumänien“ als Antwort. Das Bild habe er wiederum in Deutschland angefertigt. Seine Ausführungen entlockten jedoch nicht nur der Staatsanwaltschaft kritisches Stirnrunzeln.

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Einer seiner ehemaligen Arbeitskollegen stärkte abschließend die Seite der Angeklagten und berichtete, ihren Ex-Mann bereits vor einigen Jahren bei Diebstählen beobachtet zu haben. „Fünf bis sechs Mann“ würden jeweils am Einsatzort einfinden, um sich den Umzugsarbeiten zu widmen, Wertgegenstände zu sammeln und zur Firmenzentrale zu transportieren. Der Zeuge will sich noch lebhaft an einen Vorfall erinnern, bei dem der Mann den Kofferraum „mit Dingen, die ihm gefallen“, vollgeladen haben soll. Auf dem Weg zur Firma habe er angeblich einen kurzen Stopp bei sich zuhause eingelegt und sein Diebesgut ausgeräumt, behauptete der Zeuge. Kleinere Gegenstände unentdeckt einzustecken, sei auch während der Räumungsarbeiten kein allzu schwieriges Unterfangen, ergänzte er. „Warum sind Sie nicht zur Polizei gegangen?“, fragte der Staatsanwalt verdutzt. Der 40-Jährige sei „gewaltbereit“ gewesen und habe Wutausbrüche gehabt, weswegen er von einem rechtlichen Vorgehen zurückgeschreckt hatte, antwortete der Zeuge. Einmal habe der Schongauer gar eine „Zimmertür kleingeschlagen“, erzählte er.

Letztlich einigten sich die Beteiligten auf eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage. Die 53-Jährige wollte sich nicht „für etwas entschuldigen, bei dem ich die Wahrheit gesagt habe“. Der Staatsanwalt hielt ihren juristischen Vorstoß – Monate nach den eigentlichen Vorfällen – insbesondere hinsichtlich der gescheiterten Ehe dennoch für eine Art „Vergeltung“. Letztlich erachtete das Gericht eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro für eine angemessene Ahndung.

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