So behalten Sie mehr von Ihrer Rente: Sieben Steuer-Tipps für den Ruhestand

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Der Ruhestand bewahrt nicht vor Steuerabgaben. Es gibt Wege, wie für Rentner mehr Geld übrig bleibt. Denn auch Unerwartetes kann abgesetzt werden.

München – In Deutschland wurden zum 1. Juli die Renten angehoben, auch wenn sich die Erhöhung womöglich noch nicht bei allen Empfängern auf dem Konto niedergeschlagen hat. Darüber hinaus plant die Ampel-Koalition eine umfassende Rentenreform. Doch eine höhere Rente bedeutet auch mehr Steuerlast.

Mehr Geld von der Rente behalten – mit diesen sieben Tricks kann das klappen

Jeder Rentner und jede Rentnerin muss eine Steuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Alleinstehende müssen derzeit ein Jahreseinkommen bis 11.604 Euro nicht versteuern, das von Ehepaaren bleibt bis 23.208 Euro steuerfrei. An sieben Punkten können Rentner allerdings ansetzen, um noch mehr von ihrem Geld zu behalten. Wer eine Steuererklärung für 2023 machen möchte oder muss, sollte die entsprechenden Fristen im Hinterkopf haben.

1. Rentner können Werbungskosten absetzen

Viele Rentner sind sich möglicherweise nicht bewusst, dass sie – wie Arbeitnehmer – Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Das kann pauschal in Höhe von 102 Euro erfolgen, der Betrag wird automatisch von den Einnahmen abgezogen. Wenn die Werbungskosten höher sind, müssen diese mit Belegen in der Steuererklärung nachgewiesen werden.

Zu den Werbungskosten gehören laut lohnsteuer-kompakt.de:

  • Kosten für Rentenberatung
  • Kosten für anwaltliche Vertretung bei Rentenstreitigkeiten
  • Kosten für Steuerberatung (nur für Anlage R)
  • Kosten, die im Zusammenhang mit der Beantragung einer Rente stehen (Fahrtkosten, Bürobedarf, Porto, Telefonkosten)
  • Gerichtsgebühren, wenn es beim Prozess um die Rente geht
  • Gewerkschaftsbeiträge, die als Rentnerin oder Rentner entrichtet werden
  • Kosten für Kontoführung in Höhe von pauschal 16 Euro im Jahr

2. Ehrenamtliches Einkommen bleibt für Rentner steuerfrei

Wer ehrenamtlich tätig ist, erhält in der Regel kein Geld dafür. Wer jedoch eine pauschale Aufwandsentschädigung von 840 Euro im Jahr erhält, kann diese als Rentner vollständig behalten, da es sich um steuerfreies Einkommen handelt. Darüber informiert unter anderem die gemeinnützige Organisation Malteser.

Eine Person steht am Ufer des Starnberger Sees. (Symbolfoto)
Sorgenfrei durch den Lebensabend – das wünschen wir uns doch alle, oder? Mit sieben Steuer-Tipps können Rentner zumindest mehr von ihrer Rente behalten. (Symbolfoto) © Imago

3. Kosten für Weiterbildung können von der Steuer abgesetzt werden

Rentner, die gewillt sind, sich beruflich weiterzubilden, um ihr Einkommen aufzustocken, können die Kosten für diese Weiterbildung von der Steuer absetzen. Von der Steuer absetzbar sind folgende Kostenpunkte:

  • Teilnahme- und Kursgebühren
  • Kosten für Büromaterial
  • Kosten für Laptop
  • Kosten für Büromöbel

Die Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG teilt darüber hinaus mit, dass das Finanzamt unter dem Punkt Weiterbildung bis zu 6000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben anerkennt.

4. Rentner dürfen einen Minijob haben, um sich etwas dazuzuverdienen

Rentner, die eine Rente mit voller Erwerbsminderung beziehen, dürfen pro Jahr 18.558,75 Euro dazuverdienen, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze bei mindestens 37.117,50 Euro. Rentner, die eine reguläre Altersrente beziehen, können so viel dazuverdienen, wie sie möchten. Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze, wie die Minijob-Zentrale mitteilt.

5. Kosten für eine Haushaltshilfe von Rentnern können abgesetzt werden

Rentner, die in ihrem eigenen Zuhause leben und dort eine Haushaltshilfe beschäftigen, können laut Steuererklaerung.de 20 Prozent der Gehaltszahlungen von der Steuer absetzen – maximal jedoch 4000 Euro. Wenn Sie jemanden auf 450-Euro-Basis einstellen, können Sie ebenfalls 20 Prozent, maximal 510 Euro pro Kalenderjahr, in der Steuererklärung angeben.

6. Barrierefreie Umbauten können die Steuerlast senken

Der Verein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“ teilt mit, dass Rentner, die ihr Zuhause barrierefrei umbauen müssen, staatliche Zuschüsse erwarten können. Darüber hinaus kann ein Teil der Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden.

7. Der Sparerpauschbetrag gilt auch für Rentner

Die schlechte Nachricht ist, dass auf Kapitalerträge Steuern gezahlt werden müssen – unabhängig davon, ob man Rentner ist oder nicht. Die gute Nachricht ist jedoch, dass Kapitaleinkünfte bis zu 1000 Euro pro Jahr steuerfrei sind (bei Ehepaaren sind es 2000 Euro), wie die Branchenkenner von finanztip.de schreiben. Und diese Einkünfte werden nicht auf die Rente angerechnet.

Leider sieht die finanzielle Situation im Ruhestand für viele Rentner nicht gerade rosig aus. Die Zahl der Menschen, die von der Grundsicherung leben, ist so hoch wie nie zuvor. Wer später einmal mindestens 2000 Euro im Monat reinbekommen möchte, sollte schon lange vor dem Ruhestand an seine Rente denken – und dementsprechend gut verdienen. Und: Je früher man der Arbeitswelt den Rücken kehrt, desto größer sind die Renten-Abzüge.

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