In welchem Fall die Rente gekürzt wird, wenn man in den Osten Deutschlands zieht

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Kürzung der Rente: Der Umzug von West nach Ost (hier Strasburg in Vorpommern Greifswald) kann für Rentner und Rentnerinnen Folgen haben. © Norbert Fellechner/Imago

Rentner und Rentnerinnen, die ihren Lebensabend in einem Wohnort in Ostdeutschland verbringen wollen, fürchten um die Kürzung ihrer Rente. Wie berechtigt ist das?

Berlin – Die Kinder sind aus dem Haus, und der Wunsch oder die Notwendigkeit für einen Umzug in eines der einst sogenannten „neuen“ Bundesländer ist konkret: Für viele Rentner und Rentnerinnen in Deutschland ist dies ein durchaus realistisches Szenario. Ein Berg von Bürokratie steht bevor, wenn ein Umzug geregelt werden muss. Und eine Unsicherheit beschäftigt viele Menschen, die in den Ruhestand treten oder bereits getreten sind: Erhält man als Rentner und Rentnerin aus den alten Bundesländern eine Kürzung der Rente, weil der Rentenwert in Ostdeutschland bekanntermaßen niedriger ist als in Westdeutschland?

Zuerst die gute Nachricht: Bis zum Jahr 2025 sollen Rentner und Rentnerinnen in Ost- und Westdeutschland dieselbe Rente erhalten – so zumindest das erklärte Ziel der Politik. Der Weg dorthin war lang: Ursprünglich lag das Rentenniveau im Osten im Vergleich zum Westen noch bei knapp 40 Prozent. Mittlerweile hat es sich jedoch auf über 97 Prozent erhöht. Dennoch besteht immer noch ein Unterschied im durchschnittlichen Rentenbezug, der sich in konkreten Zahlen wie folgt darstellt: Laut aktuellem Rentenatlas für die Renten 2022 erhalten ostdeutsche Rentner und Rentnerinnen im Durchschnitt 1403 Euro. Im Vergleich dazu erhalten West-Rentner und West-Rentnerinnen 1605 Euro.

Gebiet: Fläche der ehemaligen DDR
Fläche: 108.333 km²
Einwohner: 16,1 Millionen Menschen
Durchschnitts-Rente in Ostdeutschland: 1403 Euro

Kürzung der Rente im Osten? Entscheidend ist, wo die Rentenansprüche erworben wurden

Es gilt zu beachten: Die Berechnung der Altersrente nach dem Wert Ost oder West hängt nicht vom aktuellen Wohnort ab. Ein Umzug hat somit keinen Einfluss auf die Rentenberechnung. Entscheidend ist, wo als Rentner oder Rentnerin die Rentenansprüche während der Erwerbszeit erworben wurden. Es existiert gewissermaßen eine Unterscheidung zwischen „Ost-Arbeitszeit“ und „West-Arbeitszeit“.

Die Angelegenheit wird komplizierter, wenn eine Person als Arbeitnehmer sowohl im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als auch in der ehemaligen DDR gearbeitet hat. In solchen Fällen haben Betroffene teilweise Entgeltpunkte West und teilweise Entgeltpunkte Ost erworben. „Wer in einem Kalenderjahr genau den Durchschnittsverdienst aller Rentenversicherten erzielt hat und entsprechend Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, bekommt einen Entgeltpunkt (EP) gutgeschrieben. Die Zahl der EP geht aus dem Rentenbescheid hervor“, erklärt ihre-vorsorge.de.

Höhere Witwenrente im Westen Deutschlands – dank höherer Freibeträge

Die Regelungen sind jedoch anders bei der Hinterbliebenenrente. Die Art der Witwenrente, die grundsätzlich gewährt wird, richtet sich nach der Altersrente oder der Erwerbsminderungsrente des verstorbenen Ehemanns oder der Ehefrau. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hinterbliebene im Osten oder Westen lebt. Allerdings gibt es für Rentner und Rentnerinnen eine Einschränkung zu beachten: Bei der Anrechnung anderer Einkommen auf die Hinterbliebenenrente gelten im Westen etwas höhere Freibeträge im Vergleich zum Osten. „Unterm Strich können Witwen und Witwer, die im Westen leben, von ihren Zusatzeinkünften, die auf die Rente angerechnet werden, etwas mehr behalten. Ob der Ost- oder der West-Freibetrag zugrunde gelegt wird, hängt davon ab, wo die Betroffenen wohnen“, erläutert ihre-vorsorge.de.

Das bedeutet konkret: Wer von West nach Ost zieht, muss mit einem niedrigeren Freibetrag in den fünf neuen Bundesländern rechnen.

Entgeltpunkte für Rentner und Rentnerinnen: Unterschiede in Ost und West bei Kindererziehungszeiten

Wer auf die Entgeltpunkte aus Kindererziehungszeiten angewiesen ist, muss ebenfalls einiges beachten. Für Kinder, die vor dem Jahr 1992 geboren wurden, gibt es seit einigen Jahren bis zu 2,5 Entgeltpunkte. Allerdings haben die Entgeltpunkte aus Ost- und Westdeutschland einen unterschiedlichen Wert. Dabei ist der Wohnort des erziehenden Elternteils entscheidend – nicht der Geburtsort der Kinder. Wie Rentner in Ost- und Westdeutschland von der Mütterrente finanziell profitieren:

Geburtsjahr Kind Entgeltpunkte mtl. Rentenplus West mtl. Rentenplus Ost
Kind vor 1992 geboren bis zu 2,5 Entgeltpunkte 90,05 Euro 88,80 Euro
Kind 1992 oder später geboren bis zu 3 Entgeltpunkte 108,06 Euro 106,56 Euro

Der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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