Sechs Buben bedrohen und berauben Zwölfjährige
Raubdelikt unter Kindern: Polizei ermittelt gegen sechs Buben wegen räuberischer Erpressung und Bedrohung
Dachau – Eine Gruppe von sechs Buben im Alter von zehn bis 13 Jahren hat am Samstag in Dachau zwei Zwölfjährige bedroht und beraubt. Streifenbeamte der Polizei Dachau konnten die Täter kurz nach der Tat am Bahnhof ausfindig machen. Nun ermittelt die Polizei wegen räuberischer Erpressung und Bedrohung, auch wenn die Täter noch strafunmündig sind.
Die beiden Zwölfjährigen waren am vergangenen Samstag gegen 17.10 Uhr im Bereich Münchner Straße / Bahnhofstraße in Dachau unterwegs, als sie auf eine Gruppe von sechs Buben im Alter von zehn bis 13 Jahren trafen. Auf einem Parkplatz in der Bahnhofstraße wurden die beiden Zwölfjährigen aus der Gruppe heraus verbal bedroht, wie die Dachauer Polizei mitteilte. Die beiden wurden aufgefordert, die Gegenstände vorzuzeigen, die sie mit sich hatten. Unter anhaltenden Gewaltandrohungen händigte einer der Zwölfjährigen der Gruppe schließlich seinen Geldbeutel mit geringem Bargeldbetrag aus, so die Polizei. Im Anschluss entfernte sich die Gruppe, konnte aber von Streifenbeamten der Polizeiinspektion Dachau am Bahnhof ausfindig gemacht werden. Ein Zwölfjähriger hatte die entwendete Geldbörse bei sich. Die Polizei nahm vor Ort den Sachverhalt auf, anschließend wurden die Kinder in die Obhut ihrer Erziehungsberechtigten übergeben. „Zum Teil waren die Erziehungsberechtigten schon vor Ort am Bahnhof, zum Teil wurden die Kinder an der Wohnanschrift den Eltern übergeben“, so Polizeisprecher Michael Hermann. Alle Beteiligten haben ihren Wohnsitz im Landkreis.
Die Polizeiinspektion Dachau hat nun Ermittlungen wegen räuberischer Erpressung und Bedrohung aufgenommen. Aufgrund ihres Alters gelten die Täter als strafunmündige Kinder – in Deutschland besteht Strafmündigkeit erst ab 14 Jahren. Da eine Straftat im Raum stehe, „sind wir verpflichtet, den Sachverhalt zu ermitteln“, erklärte Hermann. Immerhin handele es sich um eine schwerere Straftat. Die Täter und Opfer werden nun im Beisein ihrer Eltern angehört, damit man etwas zu den Hintergründen der Tat erfahren könne. Die Ermittlungen werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die das Verfahren aber einstellen werde.
Jugendamt wirdüber Vorfall informiert
Doch das zuständige Jugendamt wird über den Vorfall informiert. Nach Angaben von Sina Török, Pressesprecherin des Landratsamtes, wird das Jugendamt den Eltern dann Hilfe anbieten, beispielsweise in Form einer Beratung oder einer Erziehungshilfe.
Nikola Obermeier