Tödlicher Unfall auf der A96: Lkw-Fahrer verurteilt

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(Symbolbild). © onemorepicture / IMAGO

Mitte Juni 2023 erschütterte ein tödlicher Auffahrunfall auf der A96 die Region. Nun musste sich der Verursacher, ein 31-jähriger Sattelzugfahrer, vor dem Memminger Amtsgericht verantworten.

Memmingen/Unterallgäu – Bei relativ niedrigem Verkehrsaufkommen war der Sattelzug unweit der Anschlussstelle Mindelheim ungebremst auf ein auf dem Standstreifen abgestelltes Pannenfahrzeug und ein weiteres Fahrzeug mit Anhänger aufgefahren – auf diesen sollte das Pannenfahrzeug gerade verladen werden. Zwei Männer starben, eine Frau erlitt schwere Verletzungen und befindet sich bis heute in ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung. Alle Fahrzeuge wurden stark beschädigt, allein an ihnen entstand Sachschaden in Höhe von rund 300.000 Euro.

Vergangene Woche fand am Amtsgericht Memmingen der Prozess gegen den rumänischen Fahrer des Sattelzugs wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung statt. Der ledige 31-Jährige, der seit fünf Jahren als Lkw-Fahrer arbeitet, zeigte sich voller Reue und bat die als Nebenkläger erschienenen Angehörigen mehrfach um Verzeihung. Er wünschte, er könne den Unfall mit seinen Folgen ungeschehen machen. Das Geschehene werde ihn bis an sein Lebensende verfolgen, sagte er, mühsam seine Tränen unterdrückend. Der Mann wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Zudem verhängte die Richterin ein Fahrverbot in Deutschland für die Dauer von sechs Monaten und eine Geldbuße von 1.200 Euro zugunsten der DLRG Memmingen/Unterallgäu e.V., die der 31-Jährige aufgrund seines kargen Fahrerlohns in 100 Euro-Raten abzahlen kann.

Tödlicher Unfall auf der A96: Es bleiben Fragezeichen

Wie genau es zu dem tragischen Unfall gekommen war, konnte vor Gericht letztlich nicht abschließend geklärt werden. Der Angeklagte konnte sich an die entscheidenden Sekunden nicht genau erinnern und auch die beiden geladenen Zeugen vermochten den Unfallhergang nicht schlüssig darzustellen.

Unstrittig ist, dass der Angeklagte seinen Sattelzug unweit der Autobahn-Anschlussstelle Mindelheim nach rechts auf den Standstreifen lenkte und mit etwa 90 km/h ungebremst auf die wegen einer Panne dort stehenden Fahrzeuge auffuhr. Dass der Angeklagte zuvor ein anderes Fahrzeug überholt hatte und anschließend auf die rechte Fahrspur rüber gezogen war, wollten Zeugen vor Gericht nicht bestätigen.

Die Hoffnung der Angehörigen, im Prozess die Wahrheit über den Unfallhergang herauszufinden, habe man – so die Richterin nach der Urteilsverkündung – leider nicht bedienen können. Das tragische Geschehen läge mittlerweile über ein Jahr zurück und sei auch für die Zeugen belastend gewesen. Fundierte Informationen konnte ein als Zeuge geladener Polizist geben, der an jenem Tag an der „chaotischen, unübersichtlichen“ Unfallstelle eintraf. Man habe unter anderem die Handys des Angeklagten sichergestellt, aber „nichts Relevantes“ darauf gefunden. Der Mann habe auch nicht unter Alkoholeinfluss gestanden und seine Lenk- und Ruhezeiten eingehalten.

Bei ihrer Urteilsfindung hatte die Richterin sowohl die Schwere der Tat und ihre Folgen als auch entlastende Faktoren wie die tiefe Reue des Angeklagten berücksichtigt. Mit ihrem Urteil folgte sie weitgehend den Empfehlungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die für ein Jahr und acht Monate beziehungsweise ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung plädiert hatten. „Wegsperren“ halte sie für nicht vertretbar, so die Richterin.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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