Wegen einer ganzen Reihe von Delikten stand ein Tölzer (47) vor Gericht. Obwohl er drei offene Bewährungen mitbrachte, fiel das Urteil mild aus.
Bad Tölz/Wolfratshausen – Auf besonders fiese Art und Weise machte ein Tölzer seinem Ärger Luft: Er bemächtigte sich des Profilbilds einer Bekannten und veröffentlichte dazu via TikTok wüste Drohungen. „Derjenige, der diese Schlampe bei sich aufnimmt, kann sich auf sein Ende vorbereiten“, schrieb er. Und: „Ich werde Euch alle fertig machen.“ Deshalb musste sich der 47-Jährige wegen öffentlicher Beleidigung, Verletzung des Rechts am eigenen Bild und versuchter Nötigung vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen verantworten. Hinzu kam ein Verfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr.
Trotz drei offener Bewährungen wird der Tölzer erneut zu Bewährungsstrafe verurteilt
Der Beschuldigte wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die das Gericht für fünf Jahre zur Bewährung aussetzte – obwohl der Angeklagte schon drei offene Bewährungen in die Verhandlung mitbrachte. „Normalerweise geht so was gar nicht“, betonte Richter Helmut Berger. Warum er den Mann dennoch erneut mit einer Bewährungsstrafe nach Hause gehen ließ, begründete er unter anderem damit, dass der Beschuldigte beide Vorwürfe vollumfänglich eingeräumt habe.
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Der Tölzer hatte sich nach eigenen Angaben maßlos über die Münchnerin geärgert, die er mit seinem Post im Juni vorigen Jahres beleidigte. Diese soll seine Ex-Frau beeinflusst und so zur Trennung beigetragen haben, erläuterte sein Verteidiger. Sein Mandant habe vor zwei Monaten bereits eine Gesprächstherapie begonnen. „Er versucht, seine unwürdige Entgleisung aufzuarbeiten“, so der Rechtsanwalt.
Tölzer entschuldigt sich bei seinem Opfer
Die Therapie war ein weiterer Grund, weshalb der Richter dem Wunsch des Verteidigers folgte, dem Angeklagten noch einmal eine Chance zu geben („Einsperren kostet nur Geld“) und „ein allerletztes Mal eine Bewährung“ einzuräumen. Der Tölzer erklärte, er habe sich bei der Bekannten seiner Ex-Frau schon bald danach entschuldigt und den Post am nächsten Tag gelöscht. „Das war unter aller Kanone, was er da abgeliefert hat“, betonte Richter Berger. Mit dem Strafmaß von sechs Monaten folgte er dem Antrag des Staatsanwalts, der für den „Bewährungsversager“ jedoch eine Vollzugsstrafe gefordert hatte.
Mit über 1,3 Promille am Steuer erwischt
Zudem muss der Angeklagte noch vier Monate warten, bis ihm sein Führerschein wieder ausgehändigt wird. Dieser war ihm bereits Mitte April dieses Jahres abgenommen worden, weil er nach einem Lokalbesuch in Lenggries mit 1,37 Promille am Steuer erwischt worden war. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte die begonnene Therapie fortsetzen und dem Gericht alle zwei Monate über den Fortgang berichten. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt hielt sich die Möglichkeit offen, noch in Berufung zu gehen.
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