Vergewaltigung: Staatsanwaltschaft fordert über sieben Jahre Haft

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Das Urteil soll an diesem Dienstag fallen. © D.-W. Ebener/dpa

Ein Mann aus Ingolstadt soll im Isarwinkel eine Frau gequält und vergewaltigt haben. Er streitet aber alles ab. An diesem Dienstag soll das Urteil fallen.

Bad Tölz-Wolfratshausen – Im Verfahren um eine Vergewaltigung in einer Gemeinde im Isarwinkel hat die Staatsanwältin am Montag für den Angeklagten (49) eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten gefordert. Laut Anklage hatte der Ingolstädter seine Internet-Bekanntschaft (58) in einer Juni-Nacht vergangenen Jahres über Stunden gequält, misshandelt und am Ende vergewaltigt. Als er endlich eingeschlafen war, konnte die Frau aus ihrer Wohnung flüchten.

Der Beschuldigte erzählt ein vollkommen andere Geschichte

Zu Prozessauftakt vor dem Landgericht München II hatte der Beschuldigte eine ganz andere Geschichte erzählt. Nachdem es vermehrt zu Streitereien gekommen war, habe er Schluss machen wollen. Doch die Frau habe ihn quasi zum Sex genötigt. Doch der Mann war laut Staatsanwaltschaft bekannt für seine Übergriffe gegenüber Frauen. Schon zwei Ex-Freundinnen soll er auf ähnliche Weise schwer misshandelt haben.

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Nebenklage-Vertreterin fordert Schmerzensgeld

Das Verfahren zog sich. Seit Mitte Mai wurde an neun Prozesstagen verhandelt. Die Vergewaltigung leugnete der Angeklagte. Er sprach von Sex im gegenseitigen Einvernehmen und stützte seine These auf fehlende typische Verletzungen. Eine Sachverständige erklärte dagegen, dass es keine Rückschluss-Möglichkeit aufgrund mangelnder Verletzungen gebe. Die Nebenklage-Vertreterin des Opfers beantragte auf der Basis eines Adhäsions-Antrags noch vor den Plädoyers 30 000 Euro Schmerzensgeld sowie knapp 10 000 Euro Schadenersatz. Im Adhäsions-Verfahren können zivilrechtliche Ansprüche im Strafprozess geltend gemacht werden. Das Urteil soll am Dienstag fallen.

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