„Das ist Schwerstkriminalität“: Junges Quartett wollte Dealer ausrauben

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Ein Drogendeal (nachgestelltes Bild) lief in Schongau aus dem Ruder. © dpa Picture-Alliance / Frank Leonhardt

Drei Männer und eine Frau zwischen 19 und 20 Jahren wollten ihren Drogendealer ausrauben. Das Vorhaben misslang – zwei der Täter kamen in U-Haft, jetzt wurde dem kriminellen Quartett der Prozess gemacht. Das Landgericht München II verhängte zwei Geldstrafen, eine Bewährungs- und eine Haftstrafe.

Schongau - Schulden innerhalb der Gruppe hatten im März vergangenen Jahres zu der völlig verrückten Idee geführt, dem Dealer Kaufinteresse vorzuspielen, ihn dann auszunehmen und ihm vielleicht noch andere Wertgegenstände zu entwenden. An besagtem Märzabend verabredete sich die Truppe an der Papierfabrik in Schongau. Um Zahlungsfähigkeit vorzutäuschen, hob die junge Frau 1000 Euro ab. Geplant war, Kokain und Cannabis im Wert von 1800 Euro zu erwerben. Die Schulden zwischen zwei Gruppenmitgliedern lagen mit 3000 Euro wesentlich höher.

Auf dem Weg zum Treffen besorgte sich einer der jungen Männer noch ein Pfefferspray. Offenbar war abgesprochen worden, die Ware gewaltvoll an sich zu reißen. Als der Dealer die abgepackten Drogen in der offenen Hand präsentierte, versetzte ihm einer der Männer einen Sprüh-Stoß Pfefferspray. Im selben Atemzug warf der Dealer die Ware in den Lech.

Trotz Kopftritten konnte der Dealer entkommen

Es gab Kopftritte gegen ihn, doch es gelang ihm wegzulaufen. Im Gerangel verlor er seine Kappe und sein Handy. Das zerstörten die Männer. Im Gerichtsprozess bereuten die vier Angeklagten ihre Tat. „Ich schäme mich sehr, was passiert ist“, sagten die beiden Mitläufer. Auch gegenüber den Familien gehe das gar nicht, zeigten sich zwei von ihnen reuig.

Der Haupttäter, der immer noch in U-Haft ist, bezeichnete die Zeit hinter Gittern als lehrreich. „Der Hass hat mich überrumpelt“, behauptete er. Das Landgericht verhängte gegen ihn drei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe und ordnete die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt an. In das Urteil flossen drei Vorstrafen des Amtsgerichts Weilheim ein.

Im Erwachsenen-Strafrecht wäre es bei fünf Jahren aufwärts losgegangen

Der 19-Jährige, der sich ein halbes Jahr in U-Haft befunden hatte, versprach in seinem letzten Wort, sich zu bessern. Er bekam eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. Die Frau und der dritte Mann kamen mit Geldstrafen in Höhe von 500 und 300 Euro davon. Letzterer muss außerdem 20 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

„Das hier ist Schwerstkriminalität“, sagte Richter Martin Hofmann. „Im Erwachsenen-Strafrecht hätte es Strafen ab fünf Jahren aufwärts gegeben“, erklärte er. Das Abzocken eines Drogendealers sei eine typische Tat von Heranwachsenden, die nicht überreißen würden, was sie da anstellten, fügte er hinzu. „Es ist gut, dass die Tat aufgeflogen ist“, sagte er. Dadurch sei der Haupttäter aus der Abwärtsspirale herausgekommen. Zum Glück sei alles glimpflich verlaufen. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

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