Finsing schafft neues Baugebiet mit 1,8 Hektar Wohnraum

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Sowohl der Bebauungsplan, als auch der FNP wurden vom Gremium einstimmig als Satzung beschlossen. (Symbolbild) © Gemeinde

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan für Eicherloh einstimmig – Naturschutzauflagen inklusive.

Finsing – Seit rund 20 Jahren beschäftigt sich die Gemeinde Finsing mit den Planungen eines Baugebietes im Ortsteil Eicherloh. Um 1,8 Hektar soll das Wohnangebot wachsen. Parallel liefen zuletzt die zwölfte Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Westlich der Finsinger Straße, Eicherloh“. Nun sind beide Verfahren abgeschlossen.

Die Anpassung des FNPs wurde vom Gemeinderat im April 2024 beschlossen. Nach einer Auslegung im Herbst des Vorjahres gab es eine erneute Beteiligung im Juni und Juli. Etliche Träger öffentlicher Belange hatten zu den Planungen keine Einwände, informierte Bauamtleiter Patryk Kitel.

Die Naturschutzbehörde des Erdinger Landkreises verwies darauf, dass sich der überplante Bereich derzeit noch in einem Landschaftsschutzgebiet befinde. Die Herausnahme werde in einem separaten Verfahren bearbeitet. Das Sachgebiet Bodenschutz äußerte keine Bedenken, weil im Plangebiet keine Altlastenverdachtsflächen bekannt sind.

Anfängliche Zweifel hatte die Regierung von Oberbayern, da Finsings „Planung den Grundsätzen der Raumordnung entgegensteht, welche eine kompakte und integrierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung fordert“. Durch den von der Gemeinde eingereichten Bedarfsnachweis konnten einige Bedenken aufgelöst werden.

Der Gemeinderat antwortete in der abschließenden Abwägung, dass Finsing das Ziel verfolgt, in allen drei Ortsteilen Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen. Auch die Verbesserung der verkehrlichen Anbindung vom Hauptort nach Eicherloh soll vorangetrieben werden. Als konkrete Maßnahme wird ein Fuß- und Radweg genannt.

Nicht nur die Regierung, auch die Jagdgenossenschaft Finsing schickte zur FNP-Änderung die gleiche Stellungnahme wie für den neuen Bebauungsplan. Ein Anliegen der Jagdgenossenschaft ist es, dass die umliegenden landwirtschaftlichen Grundstücke wie bisher bewirtschaftet werden können. Die Grundstücksflächen der neuen Anwohner müssten deswegen mindestens einen halben Meter Abstand zum Feld aufweisen. Aufgenommen wird der Hinweis, dass es durch die Aufgabe der Jäger zu Lärm-, als auch Licht- und Geruchsemissionen kommen kann. Anregungen von Bürgern gab es gemäß Kitel keine.

Das Beteiligungsverfahren des Bebauungsplanes erfolgte zu den identischen Zeiträumen. Das AELF informierte, mit der ausgewiesenen externen Ausgleichsfläche (Flurnummer 1991/87) einverstanden zu sein. Zu dieser Fläche merkte die Naturschutzbehörde an, dass zehn bis 20 Prozent der Wiesenfläche pro Jahr als Brachestreifen belassen werden sollen. Diesen Hinweis nahm die Kommune noch in die Planung auf. Ergänzt wird außerdem, dass die Bepflanzung mit gebietsheimischen Gehölzen erfolgen soll. Auch hier gab es von Bürgern keine Stellungnahmen. Sowohl der Bebauungsplan, als auch der FNP wurden vom Gremium einstimmig als Satzung beschlossen.