Hetzparolen in der Stadt: Extremismus-Experten ermitteln - Mann (21) weiter verdächtig

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Die Schmierereien schockierten vor einem halben Jahr viele Wolfratshauser. © Sabine Hermsdorf-hiss/Münchner Merkur

Homophobe Hetze, Hakenkreuze, rechte Parolen: Der Anblick in der Altstadt schockierte vor einem halben Jahr viele. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Vor einem halben Jahr stellte sich eine ganze Stadt solidarisch hinter ein Ehepaar, nachdem ein Unbekannter an die Fassaden und Fensterscheiben der Bernhofer-Brasserie und des Schokoladen-Geschäfts Hakenkreuze und homophobe Hetzparolen geschmiert hatte. Ein Tatverdächtiger wurde nach wenigen Wochen ausgemacht: Ins Zentrum der Ermittlungen rückte ein 21-Jähriger. Seitdem ist es allerdings ruhig geworden um den Fall.

Auf Nachfrage unserer Zeitung zeigt sich, dass das wohl auch noch eine gewisse Zeit lang so bleiben wird. Die Generalstaatsanwaltschaft München ist mit dem Fall betraut. In der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus – kurz: ZET – laufen die Ermittlungen zusammen.

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Die Stelle hat das Verfahren „aufgrund des mutmaßlich rechtsextremistischen und homophoben Tathintergrunds Anfang Februar 2025 übernommen“, schreibt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Wie die Sprecherin erklärt, handelt es sich um „umfangreiche Ermittlungen“. Die würden andauern. Es wird wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Sachbeschädigung ermittelt.

21-Jähriger im Verdacht: Er wurde von einem Zeugen identifiziert

Wie berichtet stand der junge Mann nicht nur im Verdacht, die Bernhofer-Geschäfte beschmiert zu haben. Auch an einigen Wahlplakaten – seinerzeit stand die Bundestagswahl kurz bevor – soll sich der Beuerberger vergangen haben: Ein Augenzeuge hat den 21-Jährigen beim Schmieren im Eurasburger Ortsteil Beuerberg beobachtet. Polizisten aus Wolfratshausen nahmen den Tatverdächtigen daraufhin vorläufig fest.

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Das berichtete damals der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, Daniel Katz. Die Generalstaatsanwaltschaft schließt ihre Antwort auf die Anfrage unserer Zeitung mit folgendem Satz: „Auf die im Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung wird hingewiesen.“

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