Seit dieser Woche werden Falschparker im Memminger Osten kostenpflichtig verwarnt. Die Stadt reagiert damit auf die angespannte Parksituation wegen der Nähe zum Allgäu Airport.
Memmingen – Seit dieser Woche werden Falschparker im Memminger Osten kostenpflichtig verwarnt. Die Stadt reagiert damit auf die Parksituation, die aufgrund der Nähe zum Allgäu Airport zuletzt sehr angespannt war.
Der siebenwöchige Probelauf für die großflächige Haltverbotszone endete am 2. November 2025. Seither kann es für Personen, die ihr Fahrzeug widerrechtlich in der ausgewiesenen Zone abstellen, teuer werden.
Wie die Stadt mitteilt, werden Falschparker seit Montag, 3. November 2025, kostenpflichtig verwarnt, wenn sie ihr Fahrzeug länger als zehn Stunden in der Zone abstellen oder ohne Parkscheibe beziehungsweise Parkausweis parken.
Konsequenzen bei Falschparken
Die rechtliche Grundlage der Halteverbotszone ist klar geregelt, und zwar in der Straßenverkehrsordnung.
Als Halten gilt eine Unterbrechung der Fahrt, etwa zum Be- und Entladen seines Fahrzeugs. Wer länger als drei Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Halteverboten, das eingeschränkte und das absolute.
Eingeschränktes Halteverbot: Das eingeschränkte Halteverbot signalisiert, dass in der angegebenen Zone zwar gehalten, jedoch nicht geparkt werden darf. Daher wird dieser Bereich auch oft als „Parkverbotszone“ bezeichnet. Das Halten ist erlaubt, sofern es nicht länger als drei Minuten dauert und der Fahrer in der Nähe seines Fahrzeugs bleibt, damit er es jederzeit wegfahren könnte. Das eingeschränkte Halteverbot erkennt man an einem runden Schild mit blauem Hintergrund und rotem Außenring sowie einem roten Schrägbalken durch die Mitte.
Absolutes Halteverbot: Im absoluten Halteverbot ist sowohl das Halten, als auch das Parken verboten. Gekennzeichnet sind solche Zonen mit einem runden Schild mit blauem Hintergrund und rotem Außenring. In der Mitte befindet sich ein rotes Kreuz. Das Schild ist auch als Verkehrszeichen 283 bekannt.
Wer gegen das Halteverbot verstößt, kann mit einem Bußgeld von 20 bis 50 Euro bestraft werden.
Bei beiden Halteverboten können Ausnahmen gelten, etwa Parkausweise für Anwohner.
Bei dem im Memminger Osten ausgewiesenen Halteverbot handelt es sich um ein eingeschränktes Halteverbot.
Während der Übergangszeit erhielten Autofahrer lediglich einen Infozettel unter der Windschutzscheibe.
Die neue Regelung soll den Parkdruck im Memminger Osten, der vor allem durch Reisende des nahegelegenen Flughafens verursacht wird, verringern und die Parksituation für Anwohner verbessern.
Das betroffene Gebiet erstreckt sich südlich der A 96, östlich der Bahnlinie sowie westlich und nördlich des Tiroler Rings einschließlich Im Kalker Feld. Insgesamt wurden 14 Schilder aufgestellt, die die Haltverbotszone ausweisen.
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