Rentenerhöhung ab Juli: Tappen Rentner nun in die Steuerfalle?
Ab Juli steigen die Renten. Müssen deswegen mehr Rentner Steuern zahlen? Diese Regelungen sollten Sie beachten.
Berlin – Rentner können sich freuen: Ab 1. Juli dieses Jahres steigen die Renten um 3,74 Prozent. Das könnte allerdings dafür sorgen, dass künftig mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Das muss aber nicht gleichbedeutend mit einer Steuernachzahlung sein.
Ab Juli 2025: 3,74 Prozent mehr Rente
Zahlreiche Rentner fürchten im Fall von Rentenerhöhungen, dass sie plötzlich Steuern zahlen müssen. „Die Sorge ist in sehr vielen Fällen aber unbegründet“, sagt Uwe Rauhöft, Vorstandsmitglied des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Grund dafür sind unter anderem der Rentenfreibetrag und die Möglichkeit, auch als Rentnerin oder Rentner verschiedene Kosten steuerlich geltend zu machen. „Und selbst wenn durch eine Rentenerhöhung Steuern fällig werden, sind diese zunächst eher gering“, so Rauhöft.

Grundsätzlich gilt: Überschreitet der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag, müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben. Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro (2024: 11.784 Euro). Ein Teil der Altersrente ist zwar steuerfrei, allerdings zählen zu besagtem Gesamtbetrag auch noch zusätzliche Einkünfte, etwa aus Mieteinnahmen, einer Witwenrente oder einer betrieblichen Altersversorgung. Wer mit allem zusammen beispielsweise auf 13.000 Euro kommt, liegt über dem Grundfreibetrag und muss eine Steuererklärung abgeben – aber nicht automatisch Steuern zahlen.
Für Rentner ist der steuerpflichtige Anteil entscheidend
Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt pro Renteneintrittsjahrgang, und zwar seit 2023 um jeweils 0,5 Prozentpunkte. Zuvor war er um jeweils einen Prozentpunkt pro Rentenjahrgang angehoben worden, der langsamer steigende Besteuerungsanteil wurde Anfang 2024 mit dem Wachstumschancengesetz rückwirkend ab 2023 beschlossen. Wer in diesem Jahr in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 83,5 Prozent der Rente. Das heißt im Umkehrschluss: Der Rentenfreibetrag liegt bei 16,5 Prozent – dieser bleibt steuerfrei. Das bedeutet aber nicht, dass für die 83,5 Prozent auf jeden Fall Steuern gezahlt werden müssen. Denn das hängt auch noch von möglicherweise absetzbaren Ausgaben ab.
Der persönliche Rentenfreibetrag wird als Summe erst im zweiten Rentenjahr festgeschrieben, also für die erste volle Jahresbruttorente. Dieser Freibetrag bleibt dann lebenslang unverändert - auch wenn sich die Rente durch eine Rentenanpassung erhöht.
Steuererklärung für Rentner: Nachzahlung kann vermieden werden
Aber selbst, wer den Rentenfreibetrag überschreitet, muss nicht unbedingt Steuern zahlen. Denn Rentner können auf jeden Fall Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und unter Umständen auch noch andere Ausgaben steuerlich geltend machen, zum Beispiel außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten. Diese können sich steuermindernd auswirken.
Wer also wegen der Rentenerhöhung ab 1. Juli 2025 plötzlich mehr als den Grundfreibetrag von 12.096 Euro erhält, muss sich nicht direkt Sorgen machen. Zwar ist er oder sie möglicherweise nun zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – das heißt aber nicht, dass zwangsläufig auch Steuern fällig werden.