Echings Bürgermeister rechtskräftig verurteilt: Jetzt ist die Landesanwaltschaft am Zug

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Wird demnächst von der Landesanwaltschaft befragt: Echings Bürgermeister Sebastian Thaler © Lehmann

Neues Kapitel in der Causa Thaler: Mit der Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl wegen Untreue ist Echings Bürgermeister nun rechtskräftig verurteilt.

Eching - In einer Pressemitteilung begründete Bürgermeister Sebastian Thaler diesen Schritt mit der „für mich und meine Familie sehr belastenden Situation“. Auch hoffe er, „dass in unserer Gemeinde endlich wieder Ruhe einkehrt, und sich die örtliche Politik wieder mit voller Kraft auf die wirklich wichtigen Herausforderungen konzentrieren kann“. Thaler weiter: „Ich wünsche mir sehr, dass durch das Ende des Verfahrens wieder ein menschlicher Umgang miteinander möglich ist.“ Der Gemeindechef weist auch darauf hin, dass er „trotz zweieinhalbjähriger Verfahrensdauer“ seine Verpflichtungen erfüllt und die Gemeinde geführt habe.

Zu der Verurteilung war es gekommen, weil Sebastian Thaler nach einer Auseinandersetzung mit einem SUV-Fahrer am Echinger See 2018 die Gerichtskosten sowie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche über die Gemeinde begleichen ließ. Das Problem daran: Sowohl das Landgericht Landshut als auch das Oberlandesgericht München hatten entschieden, dass Thaler bei dem Vorfall eben nicht als Rathauschef, sondern als Privatperson gehandelt habe. Außerdem habe er, wie es in der Anklageschrift weiter heißt, den Gemeinderat nicht umfassend über die Entwicklungen in dem zivilrechtlichen Verfahren informiert. Verurteilt wurde er letztlich wegen eines „Vermögensvorteils“ von 8420 Euro – also Geld, das die Gemeinde gezahlt hat.

Ab 90 Tagessätzen aufwärts ist man vorbestraft

Auch wenn die Summe des Strafbefehls nicht bekannt ist, teilte die Pressestelle des Amtsgerichts Freising, wo am Montag eigentlich die Verhandlung hätte stattfinden sollen, mit, dass gegen Thaler eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen verhängt worden ist. Da 90 Tagessätze die Grenze sind, ist Echings Bürgermeister damit vorbestraft.

Wie es nun mit seiner Karriere im Rathaussessel weitergeht, steht noch in den Sternen. Jetzt wird jedenfalls die Landesanwaltschaft tätig werden – sobald die offizielle Bestätigung des Amtsgerichts Freisings vorliegt. Ist dies der Fall, „werden wir das Disziplinarverfahren fortsetzen und dem kommunalen Wahlbeamten Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen“, teilte Pressesprecher und Oberlandesanwalt Robert Kirchmaier dem FT mit. „Wie sich die weiteren Ermittlungen der Disziplinarbehörde entwickeln werden, kann ich heute nicht prognostizieren.“

Am Mittwoch trifft sich der Echinger Gemeinderat zu einer Sondersitzung

Fraglich ist auch, wie der Echinger Gemeinderat auf die jüngsten Entwicklungen reagiert. Am morgigen Mittwoch findet eine weitere Sondersitzung zur Causa Thaler (öffentlich ab 19.30 Uhr, Rathaus) statt. Leon Eckert, Dritter Bürgermeister und „Chefaufklärer“, gab im Vorfeld schon mal bekannt, erleichtert darüber zu sein, „dass dieser Prozess jetzt nach zwei Jahren vorbei ist“. Er hoffe, dass die Landesanwaltschaft zügig für Klarheit sorge.

„Sehr überrascht“ darüber, dass Thaler den Strafbefehl akzeptiert hat, zeigte sich der SPD-Ortsverein, der Thaler 2016 als Bürgermeisterkandidat nominiert hatte. „Wir erkennen positiv an, dass dieses (...) Verfahren damit abgekürzt wird“, teilte Ortschef Victor Weizenegger mit. Seitens der Genossen sei man über das Vorgehen des Gemeindechefs nicht informiert gewesen – was wohl auch daran lag, dass „Gesprächsangebote der SPD von ihm bis zuletzt ausgeschlagen“ worden seien.

SPD will vor „vollständiger Bewertung“ Ergebnis des Disziplinarverfahrens abwarten

Bevor sie „eine vollständige Bewertung des Verhaltens des Bürgermeisters“ vornehmen, wollen die Sozialdemokraten das Ergebnis des Disziplinarverfahrens abwarten. Weizenegger: „Dies sollte in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein.“ Leider zeige das Verhalten gewisser Akteure bei der politischen Konkurrenz, „dass einigen die Durchsetzung von Partikularinteressen wichtiger ist als das Wohl der Gemeinde“.
ba

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