Bei Regen zu schnell unterwegs: 23-Jähriger verursacht Unfall auf A95 - ohne gültigen Führerschein

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Die Polizei meldet einen Unfall auf der A95 in Richtung Garmisch-Partenkirchen. © Jannis Gogolin

Wegen nicht angepasster Geschwindigkeit geriet ein Ford Mustang bei Regen auf der A95 ins Schleudern. Das Auto hatte sich der Fahrer von einem Bekannten geliehen – ohne gültigen Führerschein.

Münsing - Fahrbahnnässe und zu hohe Geschwindigkeit haben am Freitagnachmittag zu einem Autounfall auf der A95 geführt. Gegen 14.30 Uhr war ein in München lebender 23-jähriger Aserbaidschaner in Richtung Garmisch-Partenkirchen unterwegs. Zwischen der Anschlussstelle Wolfratshausen und dem Parkplatz Fuchsloch geriet er laut Polizeibericht wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bei Regen mit einem Ford Mustang – den hatte er sich von einem Bekannten ausgeliehen – ins Schleudern.

Unfall auf A95: Ford Mustang gerät ins Schleudern - Auto und Seitenschutzplanke beschädigt

Dabei beschädigte der 23-Jährige zwei Felder der rechten Seitenschutzplanke. Anschließend fuhr er noch einige hundert Meter weiter bis zum Parkplatz, von dort aus informierte er über Notruf die Polizei.

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Während der Unfallaufnahme händigte der Mann den Beamten der Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Weilheim seinen aserbaidschanischen Führerschein aus. „Dabei stellte sich heraus, dass er seit circa 15 Monaten als Student in Deutschland lebt und seitdem auch hier mit Wohnsitz gemeldet ist“, schreibt die VPI. Somit war die aserbaidschanische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht mehr gültig. Nach einem halben Jahr hätte der Mann laut den Beamten eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen müssen. 

Unfall auf A95: Mann fehlte ein gültiger Führerschein

Die Polizei untersagte dem 23-Jährigen die Weiterfahrt. Auch seine Beifahrerin konnte keinen gültigen Führerschein vorweisen. Den entstandenen Schaden an dem Wagen schätzen die Beamten auf 20 000 Euro, der Schaden an der Schutzplanke liegt bei rund 500 Euro. Beide Fahrzeuginsassen blieben unverletzt. Gegen den jungen Mann wurde unter anderem ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Gegen den in München lebenden Halter des Ford Mustang wurde ebenfalls ein Verfahren wegen Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eröffnet, da sich dieser nicht ausreichend über die Gültigkeit des Führerscheins seines Bekannten informiert hatte. kof

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