Neue Förderrunde für Heizungstausch: So viel Geld können Eigentümer bekommen

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Am Dienstag geht der Startschuss für die Förderungen zum Heizungstausch in die nächste Runde. (Symbolbild) © Doreen Garud/dpa

Am Dienstag geht der Startschuss für die Förderungen zum Heizungstausch in die nächste Runde. Wer zu klimafreundlicherer Wärme wechseln will, bekommt dann Geld vom Staat. Ein Überblick.

Berlin – Lange haben viele Eigentümer darauf gewartet, nun ist es endlich so weit: Ab diesem Dienstag (28. Mai 2024) können nämlich weitere Gruppen staatliches Fördergeld für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Das Verfahren ist nun auch für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern und für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung möglich, wie die zuständige Förderbank KfW und das Bundeswirtschaftsministerium mitteilten. 

Hintergrund ist, dass der Startschuss für die Förderungen für verschiedene Gruppen gestaffelt ist. Eigentümer bestehender Einfamilienhäuser, die diese selbst bewohnen, konnten bereits seit dem 27. Februar Unterstützung für den Wechsel beantragen. Rund 27.000 Anträge sind laut dem Wirtschaftsministerium bislang eingegangen. Private Vermieterinnen und Vermieter können sich dagegen erst ab August 2024 bewerben, ebenso Inhaber in Wohnungseigentümergemeinschaften, die die Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten. Das gilt auch für Anträge für Nichtwohngebäude.

Förderung für Heizungstausch: So viel Geld können Eigentümer bekommen

Wer nun einen Heizungstausch plant, kann recht viel Geld als Förderung bekommen – auch wenn diese eine sehr komplizierte Struktur haben: Maximal 70 Prozent an Förderung ist möglich – je nach Voraussetzungen. Für jeden, ob Wohn- oder Geschäftsgebäude, sind 30 Prozent vorgesehen. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es laut Ministerium zudem einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent. 

Bis 2028 kommt ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen sowie von Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer hinzu. Danach schrumpft der Geschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte, zunächst auf 17 Prozent ab Januar 2029.

Für Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, kommt ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent hinzu. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhalten.

Die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch sind bei 30.000 Euro pro Wohnhaus gedeckelt. Daraus ergibt sich eine maximale Fördersumme von 22.500 Euro. Wie gehabt sind auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zusätzlich förderwürdig.

Einen (Teil-)Überblick bietet auch diese Grafik:

BEG-Förderbedingungen für Wärmepumpen. Für Einfamilienhäuser können die Antrage ab heute (27.2.2024) gestellt werden.
BEG-Förderbedingungen für Wärmepumpen. Für Einfamilienhäuser können die Anträge schon seit Ende Februar gestellt werden. © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.

Heizungsförderung beantragen: Geld kommt erst ab September

Hausbesitzer, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, können einen zinsgünstigen KfW-Förderkredit bei einem Kreditinstitut beantragen – in der Regel geht das bei der Hausbank. Wer vor dem 31. August schon loslegt, kann auch im Nachhinein noch einen Förderantrag stellen, und zwar bis zum 30. November. 

Kritik am Verfahren übt der Verband Haus und Grund. „Die ohnehin komplexe Förderung wird durch den gestaffelten Antragsstart noch mal unübersichtlicher.“ Der Eigentümerverband wies auch darauf hin, dass das Geld erst ab September ausgezahlt werden soll. Eine Zusage gibt es bei Antragstellung über das KfW-Portal laut Ministerium bei vollständigen Unterlagen im Erfolgsfall schon nach wenigen Minuten. Das Geld sei damit reserviert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lobte das Verfahren hingegen, es sei schneller und verbraucherfreundlicher geworden. 

Förderungen für Heizungstausch: Für dieses Jahr sollte das Geld reichen

Der Branchenverband Zentralverband Sanitär Heizung Klima rät Interessenten, aktiv zu werden. Lieferschwierigkeiten bei Herstellern und Handwerkern seien Vergangenheit, versichert Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann. Wer abwarte, bis Pläne für die kommunale Wärmeplanung stünden, riskiere neue Vorgaben. „Deshalb: jetzt handeln, auch vor dem Hintergrund enger werdender Spielräume in künftigen Bundeshaushalten. Wer weiß, wie lange die aktuell hervorragende Förderkulisse Bestand hat.“

Die Fördermittel müssten über 2024 hinaus gesichert werden, verlangt Energie- und Bauexperte Thomas Engelke vom vzbv. „Da die Haushaltsmittel dafür jedes Jahr in den Bundeshaushalt neu einzustellen sind, muss der Bundesfinanzminister genau das sichern.“ Er warnte vor einer Verunsicherung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sollte es zu einem erneuten Förderstopp oder einer Absenkung von Fördermitteln kommen. Denn Zuschüsse gibt es nur, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. 

„Wir gehen davon aus, dass die Mittel auskömmlich sind“, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums. Für das laufende Jahr sind laut Ministerium rund 16 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgesehen, die aber auch andere Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Dächern oder den Austausch von Fenstern umfasst.

Mit Material von dpa und AFP

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