Mit der Gärtner- und Burgermühlstraße erweitert Moosburg die Bereiche, in denen Radler mehr Schutz genießen. Das hat Konsequenzen für den motorisierten Verkehr.
Moosburg - Sie sind zwei bei Fahrradfahrern aller Altersgruppen äußerst beliebte Achsen: Die Moosburger Gärtner- und Burgermühlstraße bilden wichtige Verbindungen zwischen der Bonau und Quartieren wie der Neustadt. Vor allem Kinder und Jugendliche sind dort täglich in Richtung des Schulzentrums Nord unterwegs. Aber auch das Schwimmbad, die Sportanlagen oder das Volksfest lassen sich über die beiden Routen gut erreichen. Damit Fahrradfahrer dort künftig noch besser vor motorisiertem Verkehr geschützt sind, hat die Stadt jetzt neue Schilder aufgestellt: Die Gärtnerstraße wird ab sofort zur Fahrradstraße, die Burgermühlstraße zur Fahrradzone.
Bei der offiziellen Einweihung Freitagfrüh freute sich 2. Bürgermeister Michael Stanglmaier (Grüne), „dass damit eine durchgehende Fahrradzone geschaffen wird“. Denn auch der Stadtgraben (zwischen Landshuter- und Steinbockstraße) ist seit Längerem eine Fahrradstraße und geht über in die 122.000 Quadratmeter große Fahrradzone, die neun Straßen rund um die Graf-Konrad- und Statzenbachstraße umfasst.
Wirksam wurde die Änderung mit dem Aufstellen der nötigen Verkehrszeichen, die von Bauhofmitarbeiter Sebastian Schmidbauer enthüllt wurden, während Stanglmaier, Ortschef Josef Dollinger, Klimaschutz-Managerin Melanie Falkenstein und Straßenverkehrsbehörden-Leiterin Sabine Wiesheu ein symbolisches Absperrband durchschnitten. Wie Falkenstein betonte, seien die neu geregelten Verkehrsbereiche wichtige Bausteine für die nächste Rezertifizierung Moosburgs als fahrradfreundliche Kommune.
Auf die Frage, ob es zu den bisherigen Moosburger Fahrradstraßen Feedback aus der Bevölkerung gegeben habe, meinte Sabine Wiesheu: „Wir bekommen immer wieder Meldungen, dass an der Graf-Konrad- und Statzenbachstraße nach wie vor viele Eltern durchfahren, wenn sie einen Stau umfahren und auf dem Weg zu den Schulen eine Abkürzung nehmen wollen.“ Das jedoch ist gemäß der Fahrradzonen-Regeln (siehe Infobox am Textende) verboten.
Melanie Falkenstein berichtete, von Fahrradfahrern vor allem positives Feedback zu den diversen Schutzstreifen zu bekommen, mit denen die Stadt etwa an der Westerberg-, Neustadt- oder Bahnhofstraße den Asphalt markiert hat. Apropos Markierung: Um Autofahrer und Co. noch prominenter auf die neue Fahrradstraße und -zone hinzuweisen, sollen bis Herbst an den jeweiligen Eingängen noch großflächig die blau-weißen Verkerszeichen auf den Boden gemalt werden.
Gut zu wissen: Das gilt in Fahrradstraßen und Fahrradzonen
Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo Radverkehr Priorität haben soll. Es gelten besondere Regeln: Das Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Kreis schreibt grundsätzlich vor, dass die Straße nur mit Fahrrädern (Pedelecs nur mit elektrischer Unterstützung bis 25 km/h) und E-Scootern befahren werden darf. Ausnahmen gibt es durch Zusatzschilder wie „Anlieger frei“. Das schließt den Durchgangsverkehr aus, von der Verkehrsberuhigung profitieren also auch Anwohner. Die StVO erlaubt in Fahrradstraßen maximal Tempo 30. Wenn Pkw oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie Radler weder behindern noch gefährden. Drängeln ist verboten, wenn Radler nebeneinander fahren – was dort ausdrücklich erlaubt ist. Überholen ist bei einem Mindestabstand von 1,50 Metern erlaubt. Falls nicht anders gekennzeichnet, gilt in Fahrradstraßen die Vorfahrtsregel rechts vor links. In Fahrradzonen gelten die gleichen Regeln wie in Fahrradstraßen, nur ausgedehnt auf eine ganze Zone. (Quelle: ADAC)
Noch ausführlicher finden sich die Regelungen hier in unserem Serviceartikel.