„Das versteh ich grad’ nicht!“: 20-jähriger Dachauer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt
Ein junger Mann hat seinem Rivalen eine fiese Nachricht über Instagram geschickt. Der Angeschriebene wollte sich das nicht gefallen lassen – und erstattete Anzeige wegen Beleidigung.
Dachau – Ein 20-jähriger Dachauer musste sich am Dienstag vor dem Dachauer Amtsgericht wegen Beleidigung verantworten. Via Instagram hatte er einem Freund oder Bekannten – so genau war das in der Verhandlung nicht mehr herauszufinden – mitgeteilt: „Du bist kein Mann. Du bist ein großer Schwanz. Eine Schwuchtel bist du! Wieso folgst du meiner Cousine?!“ Der Angeschriebene hatte sich vor allem am Wort „Schwanz“ gestört und den Vorfall zur Anzeige gebracht.
Der Angeklagte, der neben dem deutschen auch noch einen irakischen Pass besitzt, konnte die Anzeige nicht nachvollziehen. Der Empfänger der Nachricht sei doch ein „Landsmann. So was klären wir untereinander“! Und ganz abgesehen davon: „Der hat mich doch genauso beleidigt!“
Richterin Cornelia Handl ließ Milde walten. Tatsächlich sei nicht ausgeschlossen, dass auch der 20-Jährige verbal angegangen worden sein könnte. Und er habe guten Willen bewiesen, indem er sich von einem Dachauer Fitnessstudio abgemeldet habe. Dort, so berichteten der Angeklagte und die Dachauer Polizei vor Gericht übereinstimmend, sei es nämlich zuletzt ebenfalls zu unschönen Auseinandersetzungen zwischen den Männern gekommen.
Angeklagter ist knapp bei Kasse, weil er seine Eltern unterstützt
Was der Grund für die gegenseitige Abneigung der Rivalen war, ließ sich am Dienstag allerdings nicht mehr herausfinden. In diesem Punkt gab sich der Angeklagte etwas zugeknöpft. Wesentlich redseliger wurde er jedoch, als er – in seinem letzten Wort, wie es vor Gericht heißt – zur Sache und vor allem zur Forderung der Staatsanwältin nach einer Geldstrafe über 400 Euro antwortete: „Warum muss ich für eine Beleidigung 400 Euro zahlen? Das versteh ich grad’ nicht! Ehrlich gesagt, also finanziell, da bleibt mir nicht mehr viel.“ Der junge Mann, der über eine Leiharbeitsfirma in einem großen Münchner Unternehmen arbeitet, unterstützt nach seinen Worten seine Eltern jeden Monat mit Geld, sein Vater sei schwer krank. „Ich lass nicht zu, dass mein Vater noch so viel arbeitet. Nicht, dass es ihn irgendwann umhaut!“ Für ihn sei daher klar: „400 Euro sind mir zu viel!“
Richterin Handl gab nach. Die Strafe, die der 20-Jährige jetzt zahlen muss und die er am Ende – widerwillig zwar – akzeptierte, beträgt nun 200 Euro. „Du bist ein großer Schwanz“ sei nun mal eine Beleidigung, so Handl.
Außerdem verband sie mit der schmerzhaften Strafe die Hoffnung, dass der junge Dachauer endlich aus seinen Fehlern lernt. Vier Verurteilungen – wegen Diebstahl, Beleidigung, gefährliche Körperverletzung und Betrug – hat er nämlich schon zu Buche stehen. Außer sogenannten richterlichen Weisungen, die ihm beispielsweise die Teilnahme an einem Trainingskurs für soziales Verhalten auftrugen, hatten diese Urteile jedoch noch keine echten Konsequenzen.