Neue Zahlen veröffentlicht: So viel Geld zahlt der Staat für Bürgergeld-Aufstocker

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Der Staat stellt immer noch mehrere Milliarden Euro bereit, weil der Lohn vieler Menschen nicht zum Überleben reicht. Die Aufstockung des Bürgergelds wird aber immer weniger.

Berlin - Immer weniger Menschen müssen ihre Einkünfte durch Bürgergeld (früher Hartz 4) aufstocken, um das Existenzminimum zu erreichen. Im Jahr 2022 stellte der Staat 5,7 Milliarden Euro für rund 812.000 Aufstocker bereitgestellt. 2013 waren es noch 7,4 Milliarden Euro und 1,3 Millionen Aufstocker. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage von Dietmar Bartsch.

Höherer Mindestlohn führt zu weniger Bürgergeld-Aufstockern

„Der Mindestlohn hat bereits zu einer Reduzierung der Aufstockerkosten geführt“, zitiert das RND den Politiker der Partei Die Linke. „Er ist aber nicht hoch genug. Der Spartipp der Linken für den Haushalt 2024 lautet: Mindestlohn erhöhen auf 14 Euro und damit Ausgaben für miese Löhne runter!“

Immer weniger Menschen müssen ihren Lohn durch Bürgergeld aufstocken. © IMAGO/Hanno Bode

Der Mindestlohn ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. 2015 betrug er bei seiner Einführung noch 8,50 Euro pro Stunde. Im aktuellen Jahr liegt er bei 12,00 Euro. Auch für die Zukunft sind bereits Erhöhungen eingeplant. 2024 wird er 12,42 Euro betragen und im darauffolgenden Jahr 12,82.

Bürgergeld-Aufstockung hat bislang 68 Milliarden Euro gekostet

Bartsch mahnt: „Lohndumping ist Steuergeldverschwendung.“ Denn je geringer der Lohn ist, desto mehr müssen Leistungen wie das Bürgergeld aus der öffentlichen Hand kommen. In den vergangenen zehn Jahren wurden 68 Milliarden Euro für das Aufstocken von zu geringen Löhnen investiert. Der Politiker fordert: „Anstatt mit dem Haushaltskompromiss das Leben der Bürger weiter teurer zu machen, sollte die Ampel den Mindestlohn deutlich anheben.“

Anspruch auf eine Aufstockung durch das Bürgergeld haben Personen, deren Einkünfte nicht für den Lebensunterhalt reichen. Der festgelegte Regelbedarf, beispielsweise 502 Euro für Alleinstehende, ergibt zusammen mit den Kosten für Unterkunft und Heizung den Gesamtbedarf einer Person. Das Einkommen wird davon abgezogen. Dabei wird der persönliche Freibetrag ausgeklammert. Der daraus resultierende Differenzbetrag wird als Ergänzung zum Bürgergeld gezahlt, sodass das Existenzminimum gesichert ist.

Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Person ohne eigene Einkünfte dieselben finanziellen Zuwendungen erhält. Die Summe aus dem Lohn und der Ergänzung ist immer höher – und zwar um den jeweiligen Freibetrag. Damit gilt die einfache Formel: Wer arbeitet, hat mehr Geld in der Tasche.

Der mit 502 Euro bezifferte Regelbedarf wird im kommenden Jahr um rund zwölf Prozent auf 563 Euro angehoben. Damit erhöht sich auch der Betrag des Bürgergelds.

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