Landtagswahl in Brandenburg 2024 - Ausweis, Wahlbenachrichtigung – was man zur Wahl mitbringen muss
Brandenburg wählt am22. September 2024 einen neuen Landtag. Neben der Briefwahl kann dabei auch im Wahllokal gewählt werden. Dafür müssen Sie folgende Dokumente am Wahltag dabeihaben.
1. Die Wahlbenachrichtigung ist nützlich, aber im Wahllokal kein Muss
Die Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl in Brandenburg erhalten Sie spätestens am 21. Tag (1. September 2024) vor der Wahl per Post. Darauf sind alle wichtigen Information zur Wahl zu finden, darunter auch in welchem Wahllokal und in welchem Raum Sie Ihre Stimme abgeben können. Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie trotzdem wählen. Sofern Sie im Wahlberechtigtenverzeichnis stehen, müssen Sie nur ein Ausweisdokument ins Wahllokal mitbringen.
Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie überprüfen, ob Sie korrekt im Wahlberechtigtenverzeichnis aufgeführt sind. Vom 2. bis zum 6. September können Sie in Ihrer Gemeinde Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeichnis nehmen.
2. Für die Wahl ist ein Ausweisdokument dringend notwendig
Während die Wahlbenachrichtigung optional mitgenommen werden kann, sollten Sie ein Ausweisdokument auf jeden Fall parat haben. Dabei kann es sich um den Personalausweis oder den Reisepass sein. Auch ein abgelaufenes Dokument ist kein Hindernis. Der Ausweis dient vorwiegend Ihrer Identifizierung anhand des Lichtbildes, insbesondere wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung vorlegen.
3. Was muss im Wahllokal bei der Stimmabgabe beachtet werden?
In Deutschland gelten politische Wahlen als geheime Stimmabgaben. Das bedeutet, dass Sie sich allein in der Wahlkabine befinden. Benötigen Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung eine Hilfsperson, kann diese auch mit in die Wahlkabine gehen. Im Vorfeld muss sich diese jedoch beim Wahlvorstand des Wahllokals zu erkennen geben.
Bei der Landtagswahl 2024 in Brandenburg können zwei Stimmen abgegeben werden. Mit der Erststimme können Sie einen Kandidaten Ihres Wahlkreises wählen. Die Zweitstimme hingegen ist eine Stimme für die Landesliste einer Partei.
4. Sind Handys in der Wahlkabine erlaubt?
Prinzipiell ist es gestattet, Handys mit in die Wahlkabine zu nehmen. Auch das Telefonieren in der Wahlkabine ist nicht ausdrücklich verboten. Allerdings muss man bedenken, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt werden darf.
Da es oft kaum nachvollziehbar ist, ob es sich um einen normalen Telefonanruf oder um ein Videotelefonat handelt, kann der Wahlvorstand dies auch untersagen: Denn Fotografieren oder Filmen in der Kabine ist untersagt.