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Banner-Prozess: Freispruch für Much
So viel Medienaufmerksamkeit bekommt das Miesbacher Amtsgericht selten. Aber im Vorfeld war nunmal bundesweit über den Fall berichtet worden. Der Gmunder Unternehmer Michael Much (52) hatte auf seinem Grundstück Banner aufgestellt, auf denen die Grünen-Politik kritisiert wurde. Oder waren es doch strafbare Beleidigungen, die da standen? Die Antwort des Amtsgericht Miesbach lautete nun: Freispruch für Much. Bei der Abwägung von Meinungsfreit vs. persönliche Ehre kam das Gericht im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis: Das war eine zulässige Meinungsäußerung (ausführlicher Bericht folgt).