Toilettenstreit im Asylunterkunft eskaliert: 49-Jähriger vor Gericht
Ein 49-jähriger Angeklagter erscheint angetrunken vor Gericht. Dort muss sich der Mann wegen Körperverletzung verantworten. Die Anschuldigungen streitet er jedoch ab.
Poing - Eine verunreinigte Toilette sorgte in einer Asylunterkunft in Poing Anfang des Jahres für Streit. Nun musste sich ein 49-jähriger Mann aus Ghana wegen Körperverletzung vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten. Laut Anlage soll der Mann einem Sicherheitsmitarbeiter nach einer Diskussion mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
49-jähriger Angeklagter vor Gericht sichtlich nervös
Vor Gericht stritt der Angeklagte den Vorwurf ab. Er behauptete sich bei dem Leiter der Einrichtung nur erkundigt haben zu wollen, wer für die Sanitäranlagen im Gebäude zuständig sei. „Die Toilette ist nicht gut, die Spülung geht nicht, überall ist Pippi, es stinkt“, ließ er über seine Dolmetscherin erklären.
Daraufhin seien plötzlich zwei Sicherheitsmitarbeiter gekommen, hätten ihn an den Armen festgehalten und zu Boden geschubst. „Ich wollte mich nur schützen“, gab der Angeklagte an. Währenddessen machte er einen sichtlich nervösen Eindruck. Immer wieder strich er sich mit den Händen über das Gesicht, wedelte bei seinen Schilderungen wild mit den Armen umher, unterbrach mehrmals seine Dolmetscherin. Die erklärte nach der Verhandlung, der Angeklagte habe stark nach Alkohol gerochen.
Zeugen erscheinen nicht - Richter brummt Angeklagten Sozialstunden auf
Auch auf den Vorhalt des Richters, Zeugen hätten gesehen, wie er schimpfend auf den Sicherheitsmitarbeiter losgegangen sei und diesem ins Gesicht geschlagen habe, reagierte der Mann abweisend. „Ich habe nie geschlagen“, betonte er. Für einen als Zeugen geladenen Polizist stellte sich die Situation damals jedoch anders dar.
„Als wir dort eintrafen, war der Angeklagte sehr aufgeregt und hat sich lautstark beschwert“, erinnerte er sich. Das Gesicht des Geschädigten wies zudem Verletzungen auf. Da allerdings sowohl der betroffene Sicherheitsmitarbeiter, als auch ein weiterer Zeuge nicht vor Gericht erschienen, stellte Richter Lenhart das Verfahren gegen 30 Sozialstunden ein.