Tödlicher Unfall: Radfahrer missachtet Vorfahrt und wird von Auto erfasst
Ein 67-jähriger Radfahrer stirbt nach einem Zusammenstoß mit einem Auto in Vohenstrauß. Er hatte die Vorfahrt missachtet. Die Pkw-Fahrerin erleidet einen Schock.
Vohenstrauß - Der Radfahrer missachtete der Polizei zufolge in einem Kreuzungsbereich die Vorfahrt eines von rechts kommenden Autos. Wiederbelebungsversuche nach dem Zusammenstoß blieben erfolglos.
(Übrigens: Unser Regensburg-Newsletter informiert Sie über alle Entwicklungen, News und Geschichten aus der Weltkulturerbe-Stadt.) Alle Nachrichten aus Regensburg und der Oberpfalz sowie aus dem ganzen Freistaat lesen Sie immer auf merkur.de/bayern.
Tödlicher Unfall in Vohenstrauß (Neustadt/Waldnaab): Radfahrer von Auto erfasst
In Vohenstrauß, im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab, kam es zu einem tödlichen Unfall, bei dem ein Fahrradfahrer mit einem Auto kollidierte. Der 67-jährige Radfahrer war auf einem leicht abschüssigen Radweg unterwegs und missachtete an einer Kreuzung die Vorfahrt eines von rechts kommenden Autos, so die Polizei. Dies führte zu dem fatalen Zusammenstoß, bei dem der Radfahrer unter das Fahrzeug geriet. Trotz der sofortigen Wiederbelebungsversuche durch die Rettungskräfte konnte sein Leben nicht gerettet werden.
Wie wird ein Notruf richtig abgesetzt? (Video)
Ein Überholmanöver endete im Landkreis Ansbach in einem schweren Unfall. Sieben Menschen, darunter fünf Kinder, wurden verletzt. Ein 32-Jähriger war heftig in den Anhänger einer vierköpfigen Familie gekracht. Zahlreiche Einsatzkräfte rückten zur Unfallstelle in Oberbayern aus.
Auto erfasst Radfahrer: 31-jährige Fahrerin unter Schock - Gutachter hinzugezogen
Die 31-jährige Autofahrerin erlitt einen Schock, wie die Polizei mitteilte. Um die genaue Unfallursache im Ortsteil Fiedlbühl zu ermitteln, wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft ein Unfallgutachter hinzugezogen, hieß es weiter. (kam/dpa)
Auch interessant
Kommentare
Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion