Unterstützung für Familien: Wann wird das Kindergeld im September 2024 ausgezahlt?

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Elternteile bekommen pro Kind und Monat 250 Euro Kindergeld ausgezahlt. Wann ist die Auszahlung vom Kindergeld im September 2024 auf Ihrem Konto?

München – Zur Unterstützung und Finanzierung des eigenen Nachwuchses bekommen Eltern Kindergeld ausgezahlt. Das kann sogar bis zum 25. Lebensjahr eines Kindes erhalten werden. Das sind die Auszahlungstermine vom Kindergeld im September 2024.

An diesen Tagen wird das Kindergeld an Sie ausgezahlt

Jede Familie kann sich auf eine monatliche Unterstützung von 250 Euro pro Kind freuen, die ab 2025 auf 255 Euro ansteigt. Die Bundesagentur für Arbeit betont jedoch: „Nur für Kinder, die die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf Kindergeld“. Es ist wichtig zu wissen, dass das Kindergeld immer nur an eine Person ausgezahlt wird, bei einer Trennung erhalten also nicht beide Elternteile diese Unterstützung. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Höhe des Kindergeldes unabhängig vom Einkommen ist, es gibt immer 250 Euro pro Kind.

Eltern mit Kindern bekommen einmal pro Monat ein Kindergeld. Wann wird das Kindergeld im September 2024 ausgezahlt? (Symbolbild) © Michael Gstettenbauer/Imago

Die Auszahlung des Kindergeldes hängt von der Kindergeldnummer ab. Die letzte Ziffer dieser Nummer bestimmt den Zeitpunkt der Überweisung auf Ihr Konto. Wenn die Kindergeldnummer mit einer 0 endet, kann die Auszahlung bereits zu Beginn des Monats erfolgen. Bei einer Endziffer von 9 müssen Familien jedoch oft bis zur Monatsmitte oder sogar bis zum Monatsende warten.

Kindergeld-Endziffer Auszahlung Kindergeld September 2024
0 4. September
1 6. September
2 9. September
3 11. September
4 12. September
5 13. September
6 16. September
7 17. September
8 18. September
9 19. September

Für den Erhalt des Kindergeldes müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein

Das Kindergeld wird an den Elternteil ausgezahlt, der das Kind hauptsächlich betreut und bei dem es lebt. Dies kann auch für Stief-, Enkel- oder Pflegekinder gelten. Nicht nur in Deutschland lebende Familien können Kindergeld beantragen: Auch Wohnsitze in einem anderen EU-Land sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz berechtigen dazu.

Es ist wichtig für Familien zu wissen, dass das Kindergeld nicht automatisch ausgezahlt wird. Es muss für jedes Kind nach der Geburt beantragt werden, eine rückwirkende Beantragung ist bis zu sechs Monate möglich. Auch für volljährige Kinder kann Kindergeld ausgezahlt werden. Dies gilt für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie zum ersten Mal studieren, keinen Ausbildungsplatz finden oder arbeitslos sind. (rd)

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