52 Geh- und Radwege sperrt die Stadt Starnberg vom 1. November bis einschließlich 31. März. Sie werden nicht geräumt und gestreut, weshalb eine Nutzung im Winter nicht möglich ist.
Starnberg - Die Stadt Starnberg kündigt die Sperrung von 52 beschränkt-öffentlicher Wege vom 1. November bis 31. März an. In der Stadtratssitzung am 19. Februar wurde dies beschlossen.
Diese Maßnahme betrifft Wege, die für den Fuß- und Radverkehr genutzt werden. Beschränkt-öffentliche Wege sind im deutschen Straßen- und Wegerecht definiert als öffentlich gewidmete Verkehrsflächen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung. Ihre Nutzung ist auf bestimmte Verkehrsarten oder Verkehrszwecke wie beispielsweise selbständige Geh-, Rad-, Kirch- oder Schulwege beschränkt.
Zu den betroffenen Verbindungen zählen unter anderem die Wege von der Giselastraße zur Josef-Fischhaber-Straße, der Dr.-Paulus-Weg sowie der Gustav-Otto-Weg, der die Gautinger Straße mit der Moosstraße verbindet. Während des genannten Zeitraums werden diese Wege nicht geräumt oder gestreut, weshalb eine Nutzung in der Wintersaison nicht möglich ist.
Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme, die der Sicherheit und der ordnungsgemäßen Instandhaltung der Wege dient. Die Zugänge zu privaten Grundstücken bleiben weiterhin uneingeschränkt möglich, so die Stadt. (kb)
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