Stalking-Prozess: Frau soll in Haus eingedrungen und Geld sowie Dokumente gestohlen haben

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Angeklagte lässt sich auf Schuldeingeständnis nicht ein. Sie hat ihrem Noch-Ehemann scheinbar nachgestellt. © D.-W. Ebener/dpa

Eine Angeklagte soll ihrem Noch-Ehemann nachgestellt, in sein Haus eingedrungen und Geld sowie Dokumente gestohlen haben. Diese lässt sich auf ein Schuldeingeständnis nicht ein, weshalb das Verfahren nun mit weiteren Zeugen fortgeführt werden muss.

Oberau – Das Verfahren gegen eine Frau, der massives Stalking vorgeworfen wird, geht nun in die vierte Runde. Auch die vierstündige Schöffengerichtssitzung vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat kein endgültiges Ergebnis herbeigeführt. Die 44-Jährige soll laut Anklageschrift ihrem Noch-Ehemann nachgestellt haben, in dessen Haus in Oberau eingedrungen sein, Dokumente, Geld und Briefe gestohlen haben (wir berichteten). Der Prozess wird Mitte März fortgesetzt, weitere Zeugen sollen Klarheit bringen.

Dabei war alles angerichtet für ein halbwegs gütliches Ende: Richter Andreas Pfisterer hatte nach zähem Ringen vorgeschlagen, den Fall gegen eine Schmerzensgeldzahlung von 3000 Euro einzustellen, wobei dies ein Schuldeingeständnis beinhaltet. Obendrein sollte eine zivilrechtliche Einigung zustandekommen. Der Ehemann stimmte dem zähneknirschend zu, auch die Staatsanwältin gab ihr Einverständnis. Die Angeklagte beriet sich mit ihrem Rechtsanwalt Tobias Neumeier, der die schlechte Nachricht verkündete: „Nein!“ Die Beschuldigte wolle bei Einstellung lediglich 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Stalking-Prozess: Keine Einigung in Sicht

Die ohnehin angespannte Stimmung im Saal wurde nicht besser. Pfisterer musste die Sitzung fortsetzen. Im vergangenen Jahr war die erste Hauptverhandlung ausgesetzt worden, ein Güterichterverfahren scheiterte anschließend. Nun schob die Angeklagte der Einstellung des Verfahrens ihren eigenen Riegel vor. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit musste der Amtsrichter das Verfahen erneut unterbrechen.

Zuvor hatte die Beschuldigte ausgesagt, dass sie vor drei Jahren aus dem gemeinsamen Haus in Oberau ausgesperrt worden, aber nie ausgezogen sei. Sie sei dort gemeldet. Sie leide an Depressionen. „Mir geht es gesundheitlich so furchtbar, ich schaffe es nicht, zwei Tage in der Woche zu arbeiten.“ Sie übernachte bei Freunden, Bekannten, Verwandten. „Ich bin den ganzen Tag damit beschäftigt, einen Platz zum Schlafen zu finden, eine Toilette zu finden, Kleidung frisch zu halten, meine Haare zu waschen und am Leben zu bleiben“, berichtete sie.

Angeklagte durfte sich dem Haus ihres Gatten nicht mehr nähern

Pfisterer sprach sie auf eine Nebenwohnung in Garmisch-Partenkirchen an, die sie vor drei Jahren angemietet habe. So habe die Ehe immer gut funktioniert, erzählte die Angeklagte. „Das war unser Prinzip. Wir hatten bis zu drei Nebenwohnungen.“ Das zweite Zuhause in Garmisch-Partenkirchen habe sie nur tagsüber nutzen wollen. Anschließend leugnete sie alles, was ihr in der Anklage vorgeworfen worden war. Sie habe keine Briefe entnommen, kein Wasser in den Autotank einer Bekannten ihre Ehemannes geschüttet, den Reisepass und den Fahrzeugschein des Oberauers nicht gestohlen. Darüber hinaus habe sie weder einen Nachsendeantrag für die Post ihres Mannes nach Garmisch-Partenkirchen gestellt noch die Speicherkarte seiner Überwachungskamera ausgebaut.

Wegen einer einstweiligen Anordnung durfte sich die Beschuldigte dem Haus ihres Gatten nicht nähern. Der berichtete von „10 bis 15 Fällen von massivstem Stalking“, unter dem er extrem gelitten habe. „Einmal habe ich sie erwischt hinter der Hecke“, sagte der 45-Jährige. Sie habe stets gewusst, was in seinem Handy steht und wo er sich aufhielt. „Sie hat sich einen Schlüssel besorgt und wieder Zugang zum Haus gehabt“, berichtete er – und das, obwohl er die Schließanlage gewechselt hatte. „Ihr Ziel war es, dass ich mein Leben nicht mehr leben kann“, sagte der Noch-Ehemann, der die Scheidung eingereicht hat.

Der Amtsrichter beschränkte den Tatvorwurf auf das Nachstellen. Alles andere sei schwer zu beweisen und teils nicht mehr verfahrensgegenständlich. Eine weitere Zeugin bestätigte das Stalken der Angeklagten. „Sie hat beharrlich die Nähe ihres Noch-Ehemasnnes aufgesucht.“ Dennoch zweifelte Pfisterer, ob das Strafrecht in diesem Fall eingreifen müsse. Das Verfahren wird mit weiteren Zeugen fortgeführt.

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