„Hätten es niemals gelauft" - Paar kauft Haus für über 1 Million Euro - von Gehweg direkt hindurch wussten sie nichts

Hertfordshire ist eine englische Grafschaft nördlich von London. Dort kaufte ein Paar ein Traumhaus für über eine Million Pfund (1,2 Millionen Euro) und entdeckte erst später, dass ein öffentlicher Reitweg durch ihr Grundstück führte. Daraus entwickelte sich ein jahrelanger Rechtsstreit.

Wie die „Daily Mail“ berichtet, hatten Dawn und David das Haus vor fast zehn Jahren gekauft und viel Geld in die Renovierung gesteckt. Ein Kartierungsfehler der Grafschaft vor Jahrzehnten führte dazu, dass der Reitweg auf den offiziellen Karten falsch eingezeichnet war. 

Hauskauf-Drama: Spaziergänger, Reiter, Hundebesitzer dürfen Grundstück durchqueren  

„Wir hätten das Haus nie gekauft, wenn wir gewusst hätten, dass Spaziergänger, Reiter und Hundebesitzer unser Land durchqueren dürfen“, sagte Dwan der „Daily Mail“.

Die Anwohner wollen sich ihren gewohnten Weg nicht nehmen lassen. „Ich habe ihn benutzt, um zu meinen Großeltern zu gehen, weil ein anderer Weg zu gefährlich war“, wird ein Nachbar zitiert. 

Seit Jahren nun kämpfen die Hausbesitzer um die Korrektur der Karten, was mit erheblichen Kosten verbunden ist. Bis dato hat das Paar bereits rund 250.000 Pfund (301.000 Euro) für verschiedene juristische Auseinandersetzungen ausgegeben. 

Ein fremdes Grundstück darf man nur in Ausnahmefällen betreten

  • Grundsätzlich bedeutet das Betreten eines fremden (befriedeten) Grundstücks gegen den Willen des Eigentümers (bzw. Berechtigten) einen strafbaren Hausfriedensbruch, in Deutchland greift § 123 StGB. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen das Betreten unter bestimmten Umständen gestattet sein kann:
  • Notfall: In Notfällen, wie etwa zur Rettung von Personen oder zur Vermeidung größerer Schäden, kann das Betreten eines fremden Grundstücks gerechtfertigt sein.
  • Wegerecht: Wenn ein öffentliches Wegerecht besteht oder ein privates Wegerecht vereinbart wurde, darf das Grundstück im Rahmen dieses Rechts betreten werden.
  • Gesetzliche Regelungen: In einigen Fällen sehen Gesetze spezielle Regelungen vor, die das Betreten fremder Grundstücke erlauben, etwa für Behörden oder bestimmte Dienstleister (z.B. zur Prüfung von Leitungen oder zur Kontrolle von Baumaßnahmen).
  • Betreten durch Berechtigte: Bestimmte Berufsgruppen, wie Feuerwehrleute, Polizisten oder Rettungskräfte, dürfen in Ausübung ihrer Tätigkeit fremde Grundstücke betreten.
  • Pauschalvereinbarungen: Mitunter gibt es Pauschalvereinbarungen, wie z.B. bei Wanderwegen oder zugänglichen Waldflächen, die es erlauben, das Grundstück unter bestimmten Bedingungen zu betreten.