CDU rudert zurück: Heizungsgesetz wird doch nicht abgeschafft – Fragezeichen bei den Förderungen
In der letzten Schlussrunde im TV vor der Bundestagswahl wurde die CDU dazu gedrängt, eines ihrer zentralen Wahlversprechen zu revidieren.
Berlin – Am Donnerstagabend (20. Februar 2025) haben sich die Spitzenkandidaten aller Parteien noch einmal im TV zu einem Schlagabtausch getroffen. Zu sehen waren Sahra Wagenknecht (BSW), Jan van Aken (Die Linke), Matthias Miersch (SPD), Annalena Baerbock (Die Grünen), Christian Lindner (FDP), Carsten Linnemann (CDU), Alexander Dobrindt (CSU) und Alice Weidel (AfD). Dabei haben sich die Kandidaten viel über die Klimapolitik und den Pfad bis 2045 gestritten. Zum ersten Mal haben sich CDU und CSU aber öffentlich auf das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 festgelegt.
Linnemann will das Heizungsgesetz nicht abschaffen – es soll aber geändert werden
Beim in der Union umstrittenen Gebäudeenergiegesetz – im allgemeinen Sprachgebrauch als Heizungsgesetz bekannt – ist CDU-Generalsekretär Cartsen Linnemann aber von einer alten Position abgerückt und will das Gesetz nun doch nicht mehr abschaffen, wie es zum Beispiel sein Parteikollege Jens Spahn immer wieder angekündigt hat. Linnemann machte deutlich, dass die Union auf Vorgaben, wie die Klimaziele zu erreichen sind, möglichst verzichten möchte. „Die Politik muss die Menge an CO₂ vorgeben, wie dies erreicht wird, müssen die Ingenieure und die Wirtschaft sehen“, sagte der CDU-Generalsekretär. Das Heizungsgesetz für die Wärmewende im Gebäudebereich solle zwar nicht abgeschafft, aber in Richtung Technologieoffenheit umgestaltet werden.
„Ich will das nicht abschaffen“, sagte Linnemann im Wortlaut. Das Gesetz habe „genau das Gegenteil“ dessen erreicht, was es sich vorgenommen habe, weil viel mehr Menschen eine Öl- und Gas-Heizung gekauft haben, als in den Vorjahren. Das ist auch richtig – aber liegt nicht nur an dem Gesetz selbst, sondern auch an der von der Union geführten Debatte. CDU und CSU hat immer wieder davon gesprochen, dass es Verbote von Heizungen gebe, was aber nie der Fall war. Fossil betriebene Heizungen dürfen frühestens 2045 nicht mehr betrieben werden.
Förderprogramm im Heizungsgesetz weiter auf der Kippe: CDU bekennt sich nicht
Linnemann wurde auch direkt danach gefragt, was denn mit den Förderungen passieren soll. Bisher hatte die Union davon gesprochen, dass sie die Unterstützung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung wie einer Wärmepumpe beenden will, was einen Run auf die Wärmepumpe ausgelöst hat. Seit November 2024 werden viel mehr Anträge für den Einbau einer solchen Heizung gestellt als zuvor – offenbar aus Sorge, bald kein Geld mehr vom Staat bekommen zu können.
Doch eine Antwort auf die Frage nach den Fördergeldern nach der Wahl bleibt Carsten Linnemann schuldig. Er weicht der Frage aus und bekennt sich nicht zum Förderprogramm. Damit bleibt weiterhin unklar, was genau nach der Wahl damit passieren wird.
Heizungsgesetz im Detail: Das hat die Ampel 2023 beschlossen
Das neue Gebäudeenergiegesetz ist seit Anfang 2024 in Kraft. Vorausgegangen waren lange und harte Verhandlungen innerhalb der Ampel-Koalition. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich. Im Wohnungsbestand heizen nach wie vor drei Viertel der Haushalte mit Gas oder Öl. Ein Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen wie Wärmepumpen soll wegen des steigenden CO₂-Preises auf Dauer auch Kostenersparnisse bringen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
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Das Gesetz sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das gilt aber zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen. Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen - also zum Beispiel eine Wärmepumpe. Für den Fall, dass eine Gas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es mehrjährige Übergangsfristen.
Verbände fordern Änderungen am Heizungsgesetz: Viel zu kompliziert
Am neuen Gebäudeenergiegesetz gab es von Anfang an viel Kritik, weil es viele kleinteilige Regelungen gebe. Das Gesetz müsse verständlicher und praxistauglicher für die Menschen gestaltet werden, fordert der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie. Die komplexen Regelungen würden von vielen Verbrauchern als Zwang empfunden.
Ziele der Bundesregierung zum Einbau neuer Wärmepumpen wurden nicht erreicht, im vergangenen Jahr wurden deutlich weniger neue Geräte verkauft als erwartet. Die staatliche Förderbank KfW verzeichnet aber seit Jahresende 2024 deutlich mehr Nachfragen nach staatlichen Förderungen – unter anderem, weil es keine Verlässlichkeit aus der Union gibt. (mit Material von dpa)