Züchterin muss Kaufpreis zurückzahlen

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Zwergspitze sind aktuell beliebte Modehunde © dpa

Eine Züchterin vom Irschenberg muss einer Hundebesitzerin vom Tegernsee den Kaufpreis in Höhe von 4800 Euro, 300 Euro Schadenersatz sowie gut 600 Euro Anwaltskosten für einen kranken Zwergspitz zurückzahlen. Das junge Tier war im Alter von nur fünf Monaten auf dem Behandlungstisch eines Miesbacher Tierarztes gestorben.

Irschenberg – Der Zivilprozess um den Tod eines fünf Monate alten Hundes ist beendet. Das Landgericht München II wies in seinem gestrigen Urteil die beklagte Züchterin vom Irschenberg an, den Kaufpreis sowie Schadenersatz in Höhe von insgesamt 5100 Euro an die Hundebesitzerin zu zahlen. Bei der Entscheidung handelte es sich um ein Versäumnisurteil. Die Züchterin wie auch eine Tierärztin, die als Zeugin geladen war, erschienen nicht zum Termin.

Tegernseerin hatte nur acht Wochen Freude mit dem Tier

Mit Mogli hatte die Besitzerin vom Tegernsee nur acht Wochen Freude. Der Zwergspitz, ein aktueller Modehund, wie ihn auch die amerikanische Sängerin Ariana Grande besitzt, war ein armes, krankes Tier. Der kleine Pomeranian starb auf dem Behandlungstisch eines Miesbacher Tierarztes. Frauchen zog vor Gericht. Die Tegernseerin vermutete, dass der Hund gar nicht aus der eigenen Züchtung vom Irschenberg stammte, sondern dass es sich um ein krankes Tier aus Italien handelte. Zum ersten Prozesstag erschien nur der Lebensgefährte der Züchterin nebst Anwalt.

Der Zwergspitz war nach seinem Ableben im April 2022 obduziert worden. Dabei fanden die Veterinär-Forensiker eine italienische Länderkennung. Man sei mit dem Welpen am Zweitwohnsitz am Gardasee gewesen, erklärte der Anwalt. Richter Jürgen Krusche hielt dagegen, dass es verboten sei, mit Welpen ins Ausland zu fahren. Und er fand es auch erstaunlich, dass Mogli in Italien gechippt, der Heimtierausweis aber in Miesbach ausgestellt worden war. Dieses blaue Dokument brauchen Tierbesitzer, wenn sie mit ihren Vierbeinern innerhalb Europas reisen wollen.

Beklagte Züchterin erschien nicht zum Prozess

Eine Tierärztin hätte am gestrigen zweiten Prozesstag diese und weitere Widersprüche aufklären sollen. Zum Beispiel, ob Mogli nun als Einzeltier per Kaiserschnitt auf die Welt kam oder ob er Geschwister besaß. In den Unterlagen war nämlich davon die Rede. Um die Zeugenaussage zu finanzieren, hätte die Züchterin für die Auslagen der Veterinärin in Vorleistung treten müssen. Doch das war nicht geschehen. Deshalb war die Tierärztin vom Gericht wohl nicht geladen worden. Das erklärte ihr Fernbleiben.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Dass die Züchterin oder ihr Lebensgefährte nicht kamen, könnte ein Hinweis dafür sein, dass sie die Forderungen annehmen, um nicht weiter in der Öffentlichkeit aufzutauchen. Dann müssten sie aber auch noch gut 600 Euro Anwaltshonorar zahlen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Einspruch zu erheben. Dann muss wieder weiter verhandelt werden.

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