Erdbeeren könnten noch teurer werden – was der Mindestlohn damit zu tun hat

Erdbeeren könnten bald zum Luxusgut werden – davor warnen Landwirte und Verbände angesichts der geplanten Mindestlohnerhöhung. Für viele Bauern ist das beliebte Sommerobst längst kein süßes Geschäft mehr.

Der gesetzliche Mindestlohn soll 2026 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro steigen. Branchenvertreter schlagen Alarm: Sie befürchten Preisschocks für Kunden und das Aus vieler Betriebe.

Wegen Mindestlohn könnten Erdbeeren im Preis steigen

Schon jetzt zählt die Erdbeere auf Wochenmärkten zu den teuersten Obstsorten – fast fünf Euro kostet eine 500-Gramm-Schale. Der Hauptgrund: hohe Personalkosten für die händische Ernte.

„Schon jetzt ist der Preis ein Schwellenwert“, warnt Simon Schumacher vom Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V. (VSSE) im Gespräch mit der „Wirtschaftswoche“. Steigt der Mindestlohn weiter, sei eine Preissteigerung kaum vermeidbar – mit fatalen Folgen: „Viele Kunden werden sich heimische Erdbeeren nicht mehr leisten können oder auf günstigere Importware umsteigen.“

Erbeerbäuerin verweist auf spanischen Mindestlohn: 9 Euro

Diese Forderung teilt auch Janne Böckmann, Erdbeerbäuerin aus dem niedersächsischen Ostercappeln. „Wenn auch der schwächste Erdbeerpflücker Mindestlohn erhält, bereitet uns das Sorgen“, sagt sie im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Die geplante Erhöhung auf 14,60 Euro treffe sie besonders hart, denn: „In unserem Bereich machen die Personalkosten über 50 Prozent der Gesamtkosten aus.“

Die Landwirtin verweist im Gespräch mit der „NOZ“ auch auf die frappierenden Unterschiede zur Konkurrenz im Ausland: In Spanien, einem der wichtigsten Erdbeer-Exportländer, liegt der Mindestlohn derzeit bei etwas über neun Euro – deutlich unter dem deutschen Wert.

Erdbeeren
Saisonarbeitskräfte ernten Erdbeeren: Landwirte möchte Ausnahmen von der geplanten Mindestlohnerhöhung für Saisonarbeitskräfte erreichen. imago

Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte - SPD und Gewerkschaften sind dagegen

Im Vorfeld der Entscheidung der Mindestlohnkommission fordern Bauernverbände wie der Deutsche Bauernverband Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte. Präsident Joachim Rukwied schlägt vor, diesen nur 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns zu zahlen – mit Verweis darauf, dass sie ihren Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland haben und hiesige Betriebe im internationalen Vergleich nicht mehr konkurrenzfähig seien. 

Tatsächlich stellen Saisonkräfte laut Statistischem Bundesamt fast ein Drittel der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. Zustimmung kommt von Unionspolitikern, SPD und Gewerkschaften lehnen die Forderung jedoch strikt ab.

Schon jetzt erlaubt das Gesetz gewisse Ausnahmen: Nach § 107 Gewerbeordnung dürfen Landwirte Verpflegung und Unterkunft auf den Lohn anrechnen. Kritiker – etwa der DGB und die IG BAU – bemängeln jedoch, dass viele Erntehelfer zu hohe Beiträge für mangelhafte Unterkünfte zahlen. Die tatsächlichen Kosten für Kost und Logis lägen laut DGB-Bericht 2024 bei bis zu 21 Euro pro Tag – oft über dem gesetzlich zulässigen Satz. Zudem würden Rechte der Arbeitskräfte durch Sprachbarrieren und undurchsichtige Vertragskonstruktionen ausgehöhlt.