Allgäuer Tierschutzskandal: Einigung zu Prozessende gefunden – Landwirt muss zahlen

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Das Verfahren gegen einen Landwirt aus dem Unterallgäu und seine beiden Söhne wurde am Freitag, 28. März 2025, eingestellt. © PantherMedia/SergPoznanskiy

Der seit Herbst 2024 vor dem Landgericht Memmingen verhandelte Prozess gegen einen Landwirt und seine beiden Söhne kam am heutigen Freitagmittag (28. März 2025) zu einem Ende.

Memmingen/Unterallgäu – Der Prozess gegen die drei Männer, die sich seit Herbst letzten Jahres wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Landgericht Memmingen verantworten mussten, ist am heutigen Freitag, 28. März 2025, beendet worden. Die Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Bernhard Lang hatte dem beschuldigten Landwirten kürzlich einen Vorschlag zur Beendigung des Prozesses unterbreitet.

Allgäuer Tierschutzskandal: Einigung am Landgericht Memmingen zu Prozessende gefunden – Landwirt muss zahlen

Für den heutigen Termin war nochmals eine Zeugin geladen, doch deren Aussage blieb aus. Noch vor Beginn ihrer Befragung im Zeugenstand bat Rechtsanwalt Dr. Hansen um ein Rechtsgespräch mit allen Prozessbeteiligten.

In diesem wurde der Prozessverlauf nochmals besprochen, ehe eine Einigung angestrebt wurde. Die vier Sachverständigen, welche den Fall aus tiermedizinischer Sicht bewerten sollten, gaben an, dass ihnen einige Ungereimtheiten aufgefallen waren. So etwa, dass es bei der Kontrolle im Juli 2019 auf dem Hof im Unterallgäu zu Verfehlungen der im Einsatz befindlichen Amtstierärzte gekommen war. Zum Feststellen der Krankheitsbilder der Tiere seien wohl ungeeignete Verfahren bzw. unzureichende Untersuchungen angewendet worden. Auf Basis dieser Experteneinschätzung ließen sich die Staatsanwaltschaft, das Landgericht und die Beschuldigten auf den Vorschlag des Gerichts ein.

Allgäuer Tierschutzskandal: Landwirt muss vierstellige Summe an gemeinnützige Organisation zahlen

Somit wird das Verfahren gegen den Landwirt (69 Jahre) unter Auflage einer Zahlung über 5.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation eingestellt. Als Begünstigte schlug der Landwirt den First Responder in Bad Grönenbach vor. Die Strafkammer ihrerseits brachte den Förderkreis für tumor- und leukämieerkrankte Kinder in Ulm ins Gespräch. Das Geld wird nach Absprache für die erkrankten Kinder gespendet.

Ohne Auflagen wird das Verfahren gegen die beiden Mitbeschuldigten eingestellt. Die Kosten werden von der Staatskasse getragen.

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