Die „Faschistinnen“-Aussage von Grünen-Kreisrätin Helga Stieglmeier schlägt weiter Wellen.
Erding – Die Abstimmung über die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht hat im Kreistag hohe Wellen geschlagen. 13 Kreisräte lehnten auf Antrag der Grünen die gesamte Liste ab, weil eine Bewerberin der AfD darauf stand. Dabei handelt es sich um AfD-Bezirksrätin Manuela Schulz aus Dorfen. Sie und der Kreisverband ihrer Partei kritisieren nun den ganzen Vorgang – und vor allem die Wortwahl von Grünen-Rätin Helga Stieglmeier.
„Wir werden der gesamten Liste nicht zustimmen, weil wir keine Faschistinnen in ein Richteramt wählen“, hatte Stieglmeier in der Debatte erklärt. Schulz und ihre Parteifreunde werten diese Aussage nun als persönlichen Angriff auf die Bewerberin für das Richteramt. „Frau Stieglmeier ist mit dieser Aussage nicht nur über das Ziel hinausgeschossen, sondern hat sich damit auch strafbar gemacht“, erklärt Schulz in einer Stellungnahme.
Sie sei noch nie in irgendeiner Weise aufgefallen, die eine solche Bezeichnung rechtfertigen würde, teilt die Dorfenerin mit. „Meine Parteizugehörigkeit alleine erlaubt dies jedenfalls nicht, zumal dieser Begriff persönlich an mich adressiert wurde“, ist Schulz überzeugt.
Genau das sehen Stieglmeier und diejenigen, die hier im Kreistag mit ihr gestimmt haben, komplett anders. Die Grünen-Rätin hatte darauf verwiesen, dass die AfD Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet werde. Das Verwaltungsgericht München habe dazu am 1. Juli 2024 geurteilt, dass dies begründet ist. Es gebe „tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD“, so die Richter laut Stieglmeier.
Vom AfD-Kreisvorsitzenden Wolfgang Kellermann kommt scharfer Widerspruch. Es sei „geradezu eine Unverschämtheit von Helga Stieglmeier, die AfDlerin als Faschistin zu betiteln. Ihre Begründung zur Ablehnung und die Äußerungen zur AfD, sind nicht weniger boshaft“, schreibt er in einer weiteren Stellungnahme.
Stieglmeier überschreite „dabei deutlich ihr Recht der Meinungsfreiheit. Was die Grüne hier aber vorbringt, ist Schmähkritik der übelsten Art, ist eine strafbewehrte Beleidigung“, ist Kellermann überzeugt. Es sei auch „befremdlich“, so Kellermann, dass der Kreisausschuss die Vorschlagsliste mit Schulz einstimmig, also auch mit zwei Grünen-Voten, für gut befunden habe.