Abgabe auf Fleisch – wie die Kaffeesteuer: Özdemir legt Eckpunkte vor

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Landwirtschaftsminister Özdemir legt die Eckpunkte für eine Fleischsteuer vor. Das Ziel: Mehr Tierschutz durch finanzielle Unterstützung der Landwirte.

Berlin – „Wenn die Currywurst ein paar Cent teurer wird, dann ist die Angst vor dem Shitstorm groß“. Mit diesen markigen Worten kündigte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) Pläne für einen sogenannten Tierwohlcent an. Özdemir hat wiederholt für eine Abgabe auf Fleisch und Fleischprodukte geworben, aus deren Einnahmen Landwirte beim Umbau ihrer Ställe unterstützt werden sollen. Es handle sich um nur „wenige Cent pro Kilo mehr“, sagte der Grünen-Politiker Mitte Januar im Bundestag.

Jetzt hat Özdemir einem Medienbericht zufolge die Eckpunkte für eine Verbrauchsteuer auf Fleischprodukte vorgelegt. Das Eckpunktepapier für den Tierwohlcent sei vom Ernährungsministerium an die Ampel-Koalition verschickt worden, berichtete die Bild am Mittwoch (7. Februar) unter Berufung auf das Dokument.

Özdemirs Pläne: Beim Tierwohlcent dient die Kaffeesteuer als Vorbild

Die Steuer soll demnach auf bestimmte tierische Produkte erhoben werden und ist nach dem Vorbild der Kaffeesteuer konzipiert. Ziel der Steuer ist es laut dem Eckpunktepapier, „Steuereinnahmen für wichtige, vornehmlich landwirtschafts- und ernährungspolitische Vorhaben“ zu generieren.

Besteuert werden sollen „Fleisch, Fleischerzeugnisse und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse“, sowie „Verarbeitungsprodukte mit einem bestimmten Anteil von Fleisch, Fleischerzeugnissen oder genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen“. Die Höhe des Steuersatzes muss laut dem Eckpunktepapier „politisch“ entschieden werden.

Cem Özdemir: Beim Tierwohlcent handle sich um nur „wenige Cent pro Kilo mehr“. © IMAGO/Rüdiger Wölk

Özdemir setzt sich für den Tierschutz ein

Zusätzlich plant der Landwirtschaftsminister weitere Vorgaben für bessere Lebensbedingungen von Tieren in der Landwirtschaft und bei Haustieren. Ziel sei es, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung umfassend zu stärken und Defizite zu beheben, heißt es in einem Referentenentwurf für eine Reform des Tierschutzgesetzes, den das Ministerium kürzlich an Länder und Verbände schickte. Vorgesehen sind unter anderem eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen, strengere Regeln für den Online-Tierhandel und ein grundsätzliches Verbot, Tiere angebunden zu halten.

Özdemir sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Seit 20 Jahren ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert, aber es zeigt sich, dass nach wie vor Defizite bestehen.“ Vorgesehen seien daher zahlreiche konkrete Maßnahmen. So sollten Geschäfte mit Tierleid verhindert werden. Etwa, indem der Verkauf von Tieren, die Merkmale von Qualzucht aufweisen, auf Online-Plattformen verboten wird. Auch Eingriffe, die nicht der Gesundheit dienten, wie das Kürzen von Schwänzen, sollten deutlich reduziert werden.

„Anbindehaltung“ von Rindern soll verboten werden

Grundsätzlich soll künftig gelten: „Ein Tier darf nicht angebunden gehalten werden.“ Für die vor allem in Süddeutschland teils übliche Anbindehaltung von Rindern ist laut dem Entwurf noch eine Übergangszeit von fünf Jahren vorgesehen, um eine Umstellung zu ermöglichen. Für kleine Betriebe soll es zudem weiterhin möglich sein, bis zu 50 Rinder angebunden im Stall zu halten, wenn sie während der Weidezeit im Freien sind und außerhalb dieser Zeit mindestens zweimal in der Woche Zugang zu einem Freigelände haben. Tiere etwa kurz bei Transporten anzubinden, soll generell weiter zulässig sein.

SPD, Grüne und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung zu schließen und das Tierschutzgesetz zu verbessern. (skr/AFP/dpa)

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