Stadtrat Dorfen in der Endlosschleife

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Tempo 120 auf der A94: Ein paar Monate lang galt im Jahr 2020 diese Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Pastetten und Wimpasing. Die Schilder (klein in der Bildmitte) hatte Ministerpräsident Markus Söder angeordnet. Das Verwaltungsgericht München hob das wieder auf. © Hermann Weingartner

Der Stadtrat Dorfen leistet sich wiederholte Debatten über mehrere Tagesordnungspunkte. Immerhin: Die Tempolimit-Petition ist im dritten Anlauf beschlossen.

Dorfen – Tempo 130 auf allen deutschen Autobahnen fordert die Stadt Dorfen in einer Petition an die Verkehrsministerien in Bund und Land. Endlich, muss man sagen, das Thema stand am Mittwoch bereits zum dritten Mal auf der Tagesordnung. Am Ende fiel der Beschluss mit 13:9 Stimmen. Und es gab noch weitere Punkte, die das Gremium zum wiederholten Mal diskutierte – mitunter sehr grundsätzlich.

LDW-Stadtrat Martin Heilmeier hatte die Tempolimit-Initiative gestartet, um die Lärmbelastung durch die A94 zu mindern. Ursprünglich beschränkte sich sein Antrag auf den Autobahnabschnitt Dorfen–Lengdorf. Doch außerordentliche Betroffenheit – auch im Hinblick auf Unfallhäufigkeit – ließ sich nicht begründen.

Daher nun der große Aufschlag, den Kritiker der Petition mangels Zuständigkeit ablehnten. „Wer sind wir als Dorfener Stadtrat, das zu beschließen?“, fragte Josef Jung (ÜWG).

Mittlerweile hat auch der Gemeinderat Lengdorf eine solche Petition verabschiedet. Allerdings stehen dort 120 km/h als Zielgröße, die ursprünglich auch Heilmeier im Sinne hatte. Er änderte nun aber seinen Antrag auf 130. „Für eine breite Mehrheit“, sagte er. Von einzelnen CSU-Räten habe er das Signal bekommen, dass sie dann zustimmen könnten.

Er habe bereits mit Lengdorfs Bürgermeisterin Michèle Forstmaier telefoniert. Man sei sich einig, dass die unterschiedlichen Geschwindigkeiten kein Hinderungsgrund sein sollten. Dann würden eben zwei leicht unterschiedliche Petitionen eingereicht.

Komplett neu aufgerollt wurde ein Beschluss, den der Bau- und Verkehrsausschuss vor einem Monat in seiner Zuständigkeit eigentlich schon abschließend gefällt hatte: die Pflicht zur Errichtung von Regenwasserzisternen. Beschlossen ist, dass in Bebauungsplänen Zisternen mit fünf Kubikmeter Inhalt je Parzelle vorzusehen sind. Und dabei bleibt es auch – allerdings erst nach heftiger Diskussion.

Vier Stadträte hatten die Überprüfung der Ausschuss㈠entscheidung beantragt: Günther Drobilitsch (GEM), Christian Holbl (TEG), Sabine Berger und Martin Greimel (beide CSU). Das ist rechtlich möglich, allerdings nur, wenn nicht alle Aspekte beleuchtet wurden.

Die Antragsteller nannten hier die Kostenfolgen für die Bürger. Das sei sehr wohl besprochen worden, widersprach Bauamtsleiter Franz Wandinger. Dem folgte das Gremium mehrheitlich und wies den Antrag mit 18:4 Stimmen ab.

Bürgermeister Heinz Grundner (CSU) beklagte, dass sich hier eine „etwas eigenartige Auffassung von Demokratie“ zeige. „Der Überprüfungsparagraf ist kein Hilfsmittel dafür, dass man Themen einfach noch einmal diskutiert.“

Solche Überprüfungen nähmen überhand, kritisierte Barbara Lanzinger (CSU). Mit jedem Antrag dieser Art „sprechen wir uns das Recht ab, dass wir da herin sitzen. Das ist schon irgendwo ein Armutszeugnis, das sich der Stadtrat da selbst ausstellt. Es gilt, Mehrheiten anzuerkennen.“

Eine weitere Entscheidung des Bauausschusses vom Oktober hatte keinen Bestand. Es ging hier allerdings nicht um eine vielleicht zweifelhafte Überprüfung, sondern um die ganz korrekte Bewertung eines Empfehlungsbeschlusses. Mit 8:2 Stimmen hatte der Ausschuss beschlossen, dass für Wohnhäuser im Ansiedlungsmodell die Prüfung einer PV-Anlage auf dem Dach vorzuschreiben ist. Das fiel nun im Stadtrat 11:11 durch.

„Ich kann doch nicht jeden zwingen, dass er sowas draufmacht“, kritisierte Jung. Es gehe doch auch um die Machbarkeit. Hier widersprach der Bürgermeister. Die Regelung lehne sich an Artikel 44a der Bayerischen Bauordnung an – eine Soll-Vorschrift, die die technische und ökonomische Überprüfung vorsieht.

Gerry Forstmaier (GAL) verteidigte seine Idee. „Es ist ja immer wieder die Kritik gekommen: Warum bauen wir auf landwirtschaftlichen Nutzflächen PV-Anlagen, und die Dächer sind ungenutzt?“

Zur angespannten Stimmung trug maßgeblich ein Antrag von Andreas Hartl (GAL) bei. Er forderte eine Änderung der Geschäftsordnung, nach der Bauangelegenheiten im Sanierungsgebiet der Innenstadt „nicht ausschließlich in der Amtsstube des Bürgermeisters behandelt werden“. Der Bauausschuss solle zuständig sein.

„Das kann ich so nicht stehen lassen. Das erweckt ja den Eindruck, dass da in Hinterzimmern etwas ausgekartelt wird“, beschwerte sich der Bürgermeister. Das wies Hartl von sich. Grundner bringe „da einen falschen Ton rein“. Das Thema ist noch nicht zu Ende diskutiert. Der Stadtrat wird sich wohl mit einem modifizierten Antrag erneut befassen müssen.

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