Aufregung um Freibad-Verbot von weiten Hosen und Burkinis

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Wer entscheidet, welche Kleidung Besucher in Freibädern tragen dürfen? Zwei Betreiber in Baden-Württemberg legten 2025 neue Regelungen fest.

München – Sonnenbrille und -creme, Handtuch und Badekleidung: Wer ins Freibad will, hat das Wichtigste schnell zusammengepackt. Besonders bei hohen Temperaturen flüchten viele Menschen gerne ins kühle Nass. 2025 sorgt dabei ein Dresscode für das Schwimmen für Wirbel. Was dürfen Besucher anziehen – und was nicht?

Dresscode in Freibädern in Baden-Württemberg

Zwei Freibäder in Baden-Württemberg sind Vorreiter. Sowohl das Freizeit- und Familienbad Müllheim im Markgräflerland als auch das Parkschwimmbad Lörrach führten für die Sommersaison 2025 neue Regeln für die Badekleidung ein. In letzterem sollen Frauen enganliegende Badekleidung tragen, die maximal bis zu den Ellenbogen und bis zum Knieansatz reicht. Für Männer gilt: enganliegende Badehose, maximal bis zum Knieansatz. Weite Badeshorts und Burkinis sind somit untersagt. In Müllheim sind Badeshorts ohne Tasche gestattet, Burkinis nicht.

In zwei Schwimmbädern in Deutschland gilt eine neue Regel für die Badekleidung. (Archivbild)
In zwei Schwimmbädern in Deutschland gilt eine neue Regel für die Badekleidung. (Archivbild) © Julian Stratenschulte/dpa

Das Bad in Lörrach begründet seine Entscheidung für die Regelungen mit einer Verbesserung der Wasserqualität und höherer Hygiene. Auf Facebook zeigten sich geteilte Meinungen zu dem Dresscode für die Schwimmbäder.

Vermeintliches Posting der Polizei zu Kleidungsregel in Freibädern

Im Juli sorgte dann ein bei TikTok veröffentlichtes Video für Aufruhr. Wird es Regeln für einen Dresscode zum Schwimmen bald deutschlandweit geben? Das zumindest war die Message. Die Basis: ein vermeintlicher Post der Polizei Berlin auf der Plattform X. „Aufgrund von Hygienemaßnahmen sind ab dem 01.07.2025 nur noch enge Badehosen (Slips) in Berliner Bädern erlaubt“, hieß es. Weite Shorts seien verboten. Ab dem 01.08.2025 sollte diese Regelung demnach bundesweit gelten. Das im Video gezeigte Posting ist allerdings ein Fake, wie zuerst Correctiv berichtete. Auch gegenüber IPPEN.MEDIA bestätigte die Polizei Berlin: Das Posting auf X, das in dem Video gezeigt wird, stammt nicht von ihnen.

Wie die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. auf Anfrage unserer Redaktion erklärt, entscheiden Betreiber von Schwimmbädern hierzulande alleine darüber, welche Badekleidung sie vorschreiben. „Ein Gesetz, wie zum Beispiel in Frankreich zum Verbot von weiten Badeshorts, gibt es bei uns nicht. Die Polizei nimmt also erstmal keinen Einfluss auf die Bekleidung – und ist in der Regel im Bad ja auch gar nicht präsent. Sie kann aber von den Betreibenden hinzugezogen werden, beispielsweise zur Durchsetzung des Hausrechts“, heißt es weiter.

Von den beiden Schwimmbädern in Baden-Württemberg abgesehen, bleibt es also den Besuchern überlassen, was sie tragen möchten. Sofern vor Ort von den Betreibern keine neue Regelung eingeführt wird. (mbr)

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