Aus für Steuerklassen 3 und 5 – Das müssen Paare jetzt wissen
Die Bundesregierung will eine beliebte Steuerklassen-Kombination abschaffen. Betroffen sind vor allem Ehepaare. Kommen höhere Steuern auf sie zu?
Berlin – Schon seit 2021 will die Bundesregierung bei den Steuerklassen eine Entbürokratisierung erreichen. Allerdings war lange nicht klar, wann genau das passieren soll. Jetzt hatte das Bundeskabinett beschlossen, die Kombination aus den beiden Steuerklassen 3 und 5 zum 1. Januar 2030 abzuschaffen. Das müssen Paare darüber wissen.
Ampel will Steuerklassen-Kombination abschaffen – Ehepaare rutschen in neue Steuerklasse
Der Plan hinter diesem Schritt steht seit 2021, als die Ampel-Koalition ihren Koalitionsvertrag beschlossen hatte. Darin steht geschrieben: „Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.“ Alle Betroffenen rutschen zum Stichdatum automatisch in die Steuerklasse 4 mit Faktor. Das legt das „Steuerfortentwicklungsgesetz“ fest, das Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) durchgesetzt hatte.

Momentan ist es so, dass Paare durch die Einteilung in unterschiedliche Steuerklassen eine Art zinsfreien Kredit erhalten. Das funktioniert wie folgt: Angenommen, dass die Ehepartner unterschiedliche Einkommen haben, rutscht etwa der Gutverdiener in Steuerklasse 3, während der Partner mit dem geringeren Lohn in Steuerklasse 5 angesiedelt ist. Der Gutverdiener profitiert von höheren Freibeträgen, der Partner in Steuerklasse 5 hat höhere Abzüge.
Bestmögliches Netto durch Steuerklassen – Ab 2030 gilt Steuerklasse 4 für Ehepaare
Beiden zusammen steht dadurch jeden Monat das bestmögliche Netto zur Verfügung. Zum Jahresende müssen sie dann aber tendenziell einen höheren Teil zurückzahlen. Das Geld müssen sie so oder so zahlen, durch den Trick mit den Steuerklassen bleiben ihnen jedoch ein paar Monate Zeit, bis die Nachzahlung fällig wird.
Das will die Bundesregierung jetzt ändern. Ab 2030 sollen Ehepartner automatisch in der Steuerklasse 4 landen. Sobald das in Kraft tritt, berechnet das Finanzamt konkret, wer der Partner wie viel netto zum Einkommen beiträgt – entsprechend fällt dann auch die Besteuerung aus. Insgesamt will die Regierung die Lohnsteuerbelastung gerechter auf die Eheleute (oder Lebenspartner) aufteilen.
Ehepartner zahlen durch neue Steuerklasse keine höheren Steuern
Bei der Steuersumme, die die Paare zahlen müssen, ändert sich laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. nichts. Auf die Jahressteuer hat die Kombination der verschiedenen Steuerklassen keine Auswirkungen. Allerdings beeinflussen die Lohnsteuerklassen die monatliche Lohnsteuer – also das, was pro Monat als Netto vom Bruttolohn übrig bleibt. Mit der jährlichen Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob Deutsche zu viel oder zu wenig Lohnsteuer gezahlt haben.
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Das Ehegattensplitting bleibt unangetastet bestehen. Dieses werde auch auf Ehepaare angewandt, die zusammen eine Steuererklärung abgeben. Welche Kombination an Steuerklassen sie gewählt haben, ist dafür nicht relevant – nur, ob es eben die gemeinsame Steuererklärung ist oder eine getrennte. Achtung: Innerhalb der Ampel gibt es dazu derzeit einige Verwirrung. Die Grünen-Ministerin Lisa Paus hatte angedeutet, die Reform bedeute einen Schritt in Richtung Abschaffung des Ehegattensplittings, Christian Lindner hatte sich aber bereits dagegen ausgesprochen.
Verlust für Ehepaare durch neue Steuerklasse – und zwar beim Elterngeld
Auch wenn die Ehepaare durch die Einteilung in Steuerklasse 4 nicht direkt höhere Steuern zahlen, so wirkt sich diese Veränderung trotzdem auf Lohnersatzleistungen aus. Einige Leistungen, die vom Nettogehalt abhängen – zum Beispiel das Arbeitslosen- oder Elterngeld – können mit der neuen Klassifizierung geringer ausfallen.
Aktuell ist hier nämlich ein Trick möglich. Der Partner, der nach der Geburt das Kind betreut, kann frühzeitig in die Steuerklasse 3 wechseln, was mehr Netto bedeutet – und in diesem Szenario einen höheren Anspruch auf Elterngeld. Wie das Handelsblatt berichtete, können das je nach individueller Situation mehrere hundert Euro monatlich ausmachen. Sind beide Elternteile automatisch in Steuerklasse 4 eingeteilt, geht das nicht mehr.
„Ein frühzeitiger Wechsel der Steuerklasse ist eine gute und legitime Möglichkeit, um die Höhe des Elterngelds zu beeinflussen“, erklärte VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft in einer Verbandsmeldung. Er warnte jedoch davor, dass Elterngeld im Jahr des Bezugs für einen höheren persönlichen Steuersatz sorge. Dieser gelte für das gesamte Einkommen. „Deshalb müssen junge Familien für die Zeit des Elterngeldbezugs nicht selten eine Steuernachzahlung leisten“, mahnte Rauhöft.