Klare Absage an Pläne von Waldeslust-Besitzer zu Abriss und Bau von 30 Einzimmerwohnungen

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Die Wirtschaft „Waldeslust“ soll schlimmstenfalls abgerissen werden und einem Neubau weichen. © Martin Becker

Eine Bauvoranfrage zum Abriss der Waldeslust war gar nicht nach dem Geschmack der Unterhachinger Bauausschussmitglieder. Sie sagen: „Die Parameter werden nicht eingehalten.“

Keine zwei Minuten dauerte der Tagesordnungspunkt im Unterhachinger Bauausschuss, dann gingen alle Hände hoch. „Wir empfehlen die Ablehnung“, hatte zuvor Christian Franke von der Bauverwaltung gesagt, und entsprechend stimmten die Kommunalpolitiker ab, als es um eine Bauvoranfrage zum Abriss der „Waldeslust“ und einen Neubau auf dem Grundstück an der Ecke Münchner Straße/Gartenstraße ging.

Inhaber der Waldeslust will sich zur Ruhe setzen

Fest steht: Der Inhaber der „Waldeslust“, Holger Müller (57), möchte sich nach 32 Gastronomie-Jahren in Unterhaching allmählich zur Ruhe setzen und das 1279 Quadratmeter große Grundstück für 2,7 Millionen Euro verkaufen. Sein Wunsch, das hat Müller immer wieder betont, wäre es, einen Nachfolger zu finden, der die „Waldeslust“ weiterführt. Weil dies aber schwierig bis unrealistisch ist, möchte er als „Plan B“ dem Käufer in spe eine möglichst breite Baurechts-Option bieten. Der Versuch der Gemeinde, Abriss und Neubau per Denkmalschutz zu stoppen, ist gescheitert (wir berichteten) – somit kam nun prompt die Bauvoranfrage auf den Tisch.

„Es wird versucht, das Grundstück maximalst auszunutzen“, steigerte Christian Franke den Superlativ. Fazit aus Rathaus-Sicht: „Die Parameter werden nicht eingehalten.“ Also Ablehnung, einstimmig beschlossen.

Die Details kamen im Bauausschuss gar nicht zur Sprache, sie sind aber nachlesbar im Antrag auf den Vorbescheid. Darin wird der Wunsch geäußert, nach dem Abriss der „Waldeslust“ ein Mehrfamilienhaus mit 30 Einzelzimmerwohnungen plus Tiefgarage errichten zu dürfen. Das sind neue Fakten – bis dato war immer von einem Vierspänner und einer Doppelhaushälfte die Rede.

Argument: Massives Bauwerk passt nicht in Umgebung

Über 1500 Quadratmeter Geschossfläche für die 30 Wohnungen und 11,50 Meter Firsthöhe sind beantragt. Die Baugrenzen würden im Westen und Süden geringfügig überschritten, was die Bauverwaltung aus Furcht vor Bezugsfällen als K.-o.-Kriterium wertete. Zudem füge sich ein solch massives Bauwerk nicht in die Umgebung ein. Kritisch sehen sie im Rathaus auch die Zulässigkeit von Dacheinschnitten als Loggien, denn das Zurücksetzen sei sehr gering, sodass die Wirkung eines dritten Geschosses entstehe. Dass das Dachgeschoss „kein Vollgeschoss“ werden solle, wie es im Antrag heißt, glauben sie im Rathaus nicht. Zusätzlich moniert die Verwaltung, dass der Nachweis für Pkw- und Fahrradstellplätze „nicht ausreichend“ sei, konkret heißt es in der Stellungnahme sogar: „Die Berechnung ist falsch.“ Die Themen Baumschutz und Kinderspielplatz würden gänzlich vernachlässigt.

Somit steht fest: Seinen „Plan B“ für die künftige Bebauung des „Waldeslust“-Areals muss der Eigentümer nachschärfen. Andernfalls gibt es nicht das erhoffte Baurecht – und der als Ruhestandsgarantie gedachte Verkauf könnte zur Hängepartie werden.

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