Weil sie nicht bei Gericht erschien - Haftbefehl! Insolventer Katie Price droht Knast

Einst war sie ein gefeiertes Model und ein waschechter Star im UK. Doch diese Zeiten sind bei Katie Price (46) offenbar längst vorbei. Mittlerweile verdient sie ihr Geld auf der Erotikplattform OnlyFans. Obwohl sie dort viele zahlende Follower hat, reichen diese Einnahmen offenbar nicht aus. Denn sie ist insolvent. Und jetzt droht ihr eine Haftstrafe.

Denn gegen die 46-Jährige ist ein Haftbefehl erlassen worden. Price, die bereits 2019 und dann noch einmal im März für insolvent erklärt worden war, erschien am Dienstag (30. Juli) in London nicht zu einem Gerichtstermin, der im Zusammenhang mit ihren Konkursen stand. Die zuständige Richterin Catherine Burton erklärte der BBC zufolge, dass Price „sehr deutliche Warnungen“ erhalten habe, dass sie an der Anhörung am Dienstag teilnehmen müsse. Nun wurde der Haftbefehl ausgestellt, da sie „nicht zur heutigen Anhörung erschienen“ war, und auch keine Erklärung für ihre Abwesenheit lieferte.

Zieht Katie Price es vor, ins Gefängnis zu wandern?

Das Model, das auf der Erotikwebseite OnlyFans aktiv ist, war bereits im Februar in einem separaten Rechtsstreit wegen unbezahlter Rechnungen dazu verurteilt worden, für die nächsten drei Jahre 40 Prozent ihrer OnlyFans-Einnahmen an Gläubiger abzutreten. Price hatte bereits im Oktober letzten Jahres erklärt, dass sie es „satt“ habe, rechtliche Schritte angedroht zu bekommen. Lieber würde sie ins Gefängnis gehen, um „damit fertig zu sein“.

Über 900.000 Euro Steuerschulden

Gleichzeitig postete Price auf Instagram eine mittlerweile wieder gelöschte Story, die sie dabei zu zeigen scheint, wie sie an Bord eines Flugzeugs in die Türkei ein Sandwich isst. Ihre zweite Insolvenz aus dem März dieses Jahres steht im Zusammenhang mit Steuerschulden in Höhe von umgerechnet über 900.000 Euro.

Rechtsanwalt Darragh Connell, der den Treuhänder vertritt, erklärte, Price werde nach einer Festnahme „nicht für längere Zeit in Haft sitzen“. Einzig solle sichergestellt werden, dass sie an einer zukünftigen Anhörung teilnehmen wird.

Von (lau/spot)