Im Weilheimer Bäcker-Streit droht bitteres Ende: Gehen Ende Januar die Lichter aus?

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Düster schaut es für die Bäckerei aus, die Michael Schwarzmaier wieder zurückhaben will. Die neuen Besitzer haben bereits Insolvenzantrag gestellt. © Ralf Ruder

Wenn Emotionen auf Rechtssprechung treffen, verwischen schnell die Grenzen zwischen dem eigenen Empfinden und den juristischen Grundregeln. Das wurde jetzt am Zivilgericht München II deutlich, wo erneut die Klage zwischen zwei Bäckern anstand.

Weilheim/Peiting – In dem Verfahren geht es um die einst florierende Bäckerei von Michael Schwarzmaier mit Produktionsstätten in Peiting. 2022 verkaufte der 54-Jährige seine Bäckerei an den Dachauer Stefan Zeitler. Ursprünglich wollte eine Freundin von Schwarzmaiers Mutter das Geschäft für ihren Sohn haben. Der Kaufpreis lag bei 210 000 Euro für die Bäckerei und 13 000 Euro für den Warenbestand. Bezahlt wurden nur 1200 Euro für die Waren, die große Restsumme blieb Zeitler schuldig. Grund dafür waren angeblich nicht unerhebliche Mängel, die mit 228 000 Euro beziffert wurden.

Doch die Zeitler-Semmeln gingen offenbar nicht so gut wie die Schwarzmaier-Brezn. Mittlerweile ist das Unternehmen insolvent. Der entsprechende Antrag wurde bereits beim Amtsgericht München gestellt. Doch für viele Mitarbeiter und Wiederverkäufer kommt der Antrag möglicherweise zu spät. Denn der Insolvenz-Verwalter soll aufgrund der rechtlichen Situation erhebliche Probleme bei der Bemessung der Insolvenz-Masse haben. Ein Gutachter wurde bestellt. Möglicherweise gehen schon Ende Januar in der Bäckerei die Lichter aus.

„Wir sind hier nicht im Kindergarten“

Deshalb war die Stimmung unter den elf Unterstützern aus dem Schwarzmaier-Lager auch mehr als gereizt. Mit zusätzlichen Stühlen hatten sie sich in den sehr kleinen Sitzungssaal gezwängt. Der Vorsitzende Richter Jürgen Krusche sah sich zu Unrecht den Anfeindungen der aufgebrachten Mitarbeiter und Kunden ausgesetzt. Mehrfach versuchte er den Zuschauern zu erklären, dass es im Zivilprozess bestimmte Regeln gebe, die einzuhalten seien. „Ganz ruhig, wir sind hier nicht im Kindergarten“, hielt er die Zuschauer zur Ordnung an.

Und auch den Schwarzmaier-Anwalt herrschte er ob seines Verhaltens an: „Wir sind hier doch nicht in einer Fernseh-Show.“ Der Anwalt, schon der zweite auf der Schwarzmaier-Seite, hatte die ursprüngliche Klage auf Zahlung des Kaufpreises dahin gehend abgeändert, dass das Unternehmen rückübertragen werden solle. Damit ließ er die Kaufpreisklage fallen.

Es folgten verschiedene Zusatzanträge, die aber allesamt nicht besonders zweckdienlich waren. Richter Krusche befand es mehr als befremdlich, dass Kläger Schwarzmaier seine Bäckerei aus der Hand gegeben hatte, ohne auch nur einen Cent zu sehen. „In keinem Autohaus bekommt man ein Fahrzeug, ohne zu zahlen“, sagte er.

Ein Urteil soll erst Ende Januar fallen

Nun hängen an der Zukunft der Bäckerei nicht nur einige Existenzen, sondern auch der Vermieter wartet immer noch auf sein Geld. Alle verließen nach Sitzungsende kopfschüttelnd das Zivilgericht. Sie hatten inständig auf ein Urteil Rückabwicklung des Kaufvertrags gehofft. Das gibt es aber erst Ende Januar 2024.

Während einer Beratungspause, in der der Richter in seiner Geschäftsstelle nach einem Schriftsatz des Kläger-Anwalts suchte, gingen die Schwarzmaier-Unterstützer nochmals heftig verbal auf den Zeitler-Anwalt los, versuchten ihn mit unfreundlichen Worten zu einer gütlichen Einigung zu bringen. Doch das war schon dem Richter, bekannt für seine außergewöhnlichen Güte-Fähigkeiten, nicht gelungen.

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