Am Walchensee: Sägewerk verfällt, nichts passiert – dabei gibt es sogar Kaufinteressenten

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Das ehemalige Sägewerk an der B 11 am Walchensee verfällt seit Jahren. Das Landratsamt verweist auf die privatrechtliche Haftung des Eigentümers. © privat

Das alte Sägewerk in Einsiedl verfällt seit Jahrzehnten, ohne dass etwas passiert. Dabei gibt es für das Areal sogar Kaufinteressenten.

Jachenau/Walchensee – Was passiert eigentlich mit dem alten Sägewerk in Einsiedl? Diese Frage stellt sich unweigerlich, wenn man auf der Bundesstraße 11 am Walchensee an dem Areal vorbeifährt. Teile des Gebäudes sind bereits eingestürzt. Ein Bauzaun soll verhindern, dass es zu Unfällen auf der viel befahrenen Straße kommt. Aber reicht das wirklich noch aus?

Kein Kontakt zu den Eigentümern: Sägewerk am Walchensee schon vor vielen Jahren aufgegeben

Das Flurstück befindet sich auf Jachenauer Flur. Wie Bürgermeister Klaus Rauchenberger auf Kurier-Anfrage berichtet, gibt es keinen Kontakt zu dem oder den Eigentümern. Der Betrieb des Sägewerks sei schon vor „vielen Jahren“ aufgegeben worden, weiß Rauchenberger. „Das ist schon Jahrzehnte her.“

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Die Frage nach der Zukunft des Areals stelle sich seit vielen Jahren in der Gemeinde, sagt Rauchenberger. Auch unter seinen Vorgängern sei das bereits diskutiert worden. Allerdings: „Es ist ausgesprochen schwierig.“ Damals jedenfalls waren die Eigentumsverhältnisse unklar. Bis heute reagiere die mutmaßliche Eigentümerfamilie aus dem Raum Starnberg weder auf schriftliche Anfragen noch auf Anrufe, berichtet Rauchenberger. Immerhin: Der Aufforderung der Gemeinde, das verfallende Gebäude mit einem Bauzaun zu sichern, wurde entsprochen. „Der Zaun wurde aber nur auf der Straßenseite errichtet“, sagt Rauchenberger.

„Ein großes Areal“: Kaufinteressenten melden sich bei Bürgermeister, doch keine Reaktion vom Eigentümer

Das ehemalige Betriebsgelände kann man betreten, auch ins Gebäude kann man hinein. „Für Haftungsfragen ist der Eigentümer zuständig“, erklärt der Bürgermeister die rechtliche Situation. Er bedauert, dass das Gelände brach liegt. Denn er bekomme immer wieder Anfragen von Gewerbetreibenden, ob das Gelände zum Verkauf stehe. „Es gibt einige, die ein Firmengelände suchen“, berichtet Rauchenberger. „Es ist ja ein großes Areal.“ Aber leider bekomme man von der Eigentümerseite keine Reaktionen.

Wurde das Areal eigentlich mal auf eventuell austretende Betriebsstoffe oder aufgrund der unmittelbaren Lage an der Bundesstraße auf mögliche Gefährdungen für Autofahrer untersucht? Ja, teilt das Tölzer Landratsamt mit. Das Gebäude sei 2019 aufgrund der Schneekatastrophe eingestürzt, berichtet Pressesprecherin Marlis Peischer. „Im Oktober 2022 war das Landratsamt vor Ort, um sich die Sache anzusehen.“ Seitens des Abfallrechts wurde gefordert, bestimmte als Abfall einzustufende Gegenstände zu entsorgen. „In der Folge gab es nochmals eine gemeinsame Ortseinsicht, in der angegeben wurde, dass in dem Gebäude keine wassergefährdenden Stoffe gelagert werden würden“, berichtet Peischer.

Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten

Seitens des Baurechts waren Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten, genauer gesagt eine Einzäunung, gefordert worden. „Dem kam der Eigentümer in ausreichender Weise und freiwillig nach“, so Peischer. Da das Gebäude auf einem Privatgrundstück stehe und nicht auf öffentlichem Grund, hafte der Eigentümer und sei für die Sicherheit des Gebäudes verantwortlich. „Unbefugte dürfen nicht auf ein privates Grundstück gehen, das ist Hausfriedensbruch.“ (müh)

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