13 Jahre unschuldig in Haft: Justizopfer bekommt 1,3 Millionen Euro vom Freistaat

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„Er ist erleichtert:“ Manfred Genditzki mit seiner Anwältin Regina Rick. © SIGI JANTZ

Manfred Genditzki saß über 13 Jahre unschuldig in Haft. Der Freistaat zahlt ihm nun eine Entschädigung von 1,31 Millionen Euro.

Rottach-Egern – Die Staatsanwaltschaft warf Manfred Genditzki einst ein schreckliches Verbrechen vor. Zu Unrecht, wie sich am Ende herausstellte: Er soll im Oktober 2008 eine 87-jährige Rentnerin, für deren Wohnung in Rottach-Egern im Kreis Miesbach er als Hausmeister tätig war, in der Badewanne ertränkt haben. Nachdem er sie aus dem Krankenhaus abgeholt hatte. Mehr als 13 Jahre lang saß Genditzki im Gefängnis. Doch an dem Urteil gab es stets Zweifel. Sein Kampf durch die Instanzen nach dem sogenannten „Badewannen-Mord“ hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht: Das Landgericht München II hatte ihn 2010 für schuldig befunden. Nachdem Genditzki in Revision gegangen war, verurteilte ihn eine andere Kammer 2012 erneut wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe. 2023 wurde Genditzki jedoch nach einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen – neue Gutachten hatten untermauert, dass der Tod der Seniorin ein Unfall war.

Genditzki beteuerte stets seine Unschuld

Nun steht fest, wie viel Geld Justizopfer Manfred Genditzki, der stets seine Unschuld beteuert hatte, vom Freistaat deswegen bekommt. Und welche Lehren aus den Fehlern gezogen werden. Der Freistaat habe sich mit dem heute 65-jährigen Genditzki auf einen Gesamtvergleich über alle Ansprüche aus seiner Verurteilung, seiner Haft und aus dem Wiederaufnahmeverfahren geeinigt, teilte das Bayerische Justizministerium jetzt mit. Die Entschädigung beträgt, unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Beträge, insgesamt 1,31 Millionen Euro.

Anwältin Regina Rick begrüßt einvernehmliche Lösung

Anwältin Regina Rick, die jahrelang für ihren Mandanten Genditzki gekämpft hatte, sagt dazu: „Wir begrüßen, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte.“ Allerdings: „Bei der Gesamthöhe der finanziellen Entschädigung ist zu berücksichtigen, dass diese teilweise zu versteuern ist und dass Herr Genditzki etliche Verbindlichkeiten, darunter Anwaltshonorare, zu begleichen hat.“

Justizministerium sieht generell Reformbedarf

Auch das Justizministerium zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis. Gleichzeitig sieht es nach dem Fall Genditzki Reformbedarf beim Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). „Es ist eine unerträgliche Vorstellung für jeden Menschen, dass er zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird“, heißt es. Die aktuelle Regelung im Bundesrecht, wonach Verpflegung und Unterkunft in der Haft auf Entschädigungen angerechnet werden, sei unangemessen und sollte entfallen. Darüber hinaus will das Ministerium generell an der finanziellen Wiedergutmachung schrauben. Und fordert eine Erhöhung der Pauschale für die immaterielle Entschädigung von derzeit 75 Euro auf 100 Euro pro Hafttag. Um so „den Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken zu stärken“.

Die Aufarbeitung des Genditzki-Verfahrens hat zudem Konsequenzen für die Justiz gebracht. So hat jede Staatsanwaltschaft seit dem 1. Juni 2024 ein Sonderdezernat für die Bearbeitung von Wiederaufnahmeanträgen eingerichtet. Bei den regelmäßigen Dienstbesprechungen werde die Auswahl der Sachverständigen und das Wiederaufnahmerecht verstärkt erörtert. Zudem wurde das Thema „Wiederaufnahmeverfahren“ mit einer eigenen Veranstaltung im Fortbildungsprogramm der bayerischen Justiz integriert. 2022 habe man ein Konzept zur Unterstützung der Betroffenen nach einer Entlassung aus ungerechtfertigter Haft entwickelt.

Zeit in Haft gibt ihm niemand zurück

Wie es Manfred Genditzki, Vater von drei Kindern, nach seiner Freilassung heute geht, weiß Anwältin Rick: „Herr Genditzki ist erleichtert darüber, dass die jahrelangen Verfahren nun ein Ende gefunden haben“, berichtet sie. „Die dreizehneinhalb Jahre, die er zu Unrecht in Haft verbracht hat, gibt ihm niemand mehr zurück, aber er freut sich jetzt auf eine unbeschwerte Zeit mit seiner Familie.“

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