Mehr Geld für Rentner: Bis 45 können Sie die Rente noch aufstocken
Wer jahrelang nicht in die Rentenversicherung einzahlt, bekommt weniger Rente. Dafür gibt es eine Lösung. Die hat mit der Schulausbildung zu tun.
Berlin – Seit Jahren sorgt die Rente für Streit. Immer wieder kommt das Thema Rentenerhöhung zur Sprache; verschiedene Ökonomen haben bereits die Anhebung des Rentenalters ins Spiel gebracht. Aktuell müht sich die Ampel-Koalition darum, ein neues Rentenpaket in den Bundestag zu bringen, das unter anderem das Rentenniveau festschreiben soll. Von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gibt es derweil Tipps, wie Arbeitnehmer ihre Rente aufstocken können – und was die Schulzeit damit zu tun hat.
Rente aufstocken mit Schulausbildung – Versicherte können Lücke schließen
Eines der grundlegenden Probleme, die an einer zu niedrigen Rente schuld sind, sind Lücken im Versicherungsleben. Damit sind Zeiten gemeint, in denen ein Arbeitnehmer keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und auch keine sonstigen rentenrechtlichen Zeiten gutgeschrieben bekam. Gutschriften kann es für Zeiten der Kindererziehung geben – aber auch für die Zeit, in der Deutsche sich schulisch weitergebildet haben.

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Die Zeit, in der Betroffene eine Schule, Fachhochschule oder Hochschule besucht haben, kann eine Gutschrift wert sein. Dasselbe gilt für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Falls der Rentenversicherung Nachweise für eine Schulausbildungszeit vorliegen, kann sie die Zeit ab dem 17. Lebensjahr für maximal acht Jahre für die Wartezeit von 35 Jahren als „Anrechnungszeit“ berücksichtigen.
Das Ganze hat einen simplen Hintergrund: Wer nach dem 17. Geburtstag länger als acht Jahre lang eine schulische Ausbildung oder ein Studium absolviert, ohne nebenher zu arbeiten, kann keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. In solchen Fällen können freiwillige Beiträge diese Lücke schließen. Dafür gibt es jedoch einige Voraussetzungen.
Mehr Geld in der Rente durch Schulausbildung – das sind die Bedingungen
Wer noch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist und das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, kann diese Beiträge für die nach dem 16. Lebensjahr vollzogenen Schuljahre nachzahlen. Das geht nur dann, wenn die entsprechenden Jahre noch nicht mit Beiträgen belegt oder schon als Anrechnungszeiten berücksichtigt sind. „Insbesondere“ kommen solche Nachzahlungen für schulische Ausbildungszeiten zwischen 16 und 17 in Betracht, außerdem für Schulzeiten, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung mit.
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Dabei stellt sich die Frage: Wie hoch können diese Nachzahlungen sein? Die DRV gibt hier ein Fenster zwischen 100,07 Euro und 1.404,30 Euro im Monat an. Diese kann der Versicherte als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Durch die Nachzahlung erwerben Versicherte zusätzliche Rentenpunkte – wer den Maximalbetrag zahlt (16.851,60 Euro, Stand 2024), kann die spätere Rente um etwa 79 Euro monatlich aufstocken. Wer dagegen den Minimalbeitrag abgibt, erhält rund 5,60 Euro im Monat auf die Rente obendrauf.
Ein weiterer Vorteil dieser Nachzahlungen ist, dass sie die Mindestversicherungszeiten erfüllen können, um Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Zum Beispiel kann das dazu führen, dass Versicherte die Rente oder eine Leistung zur Teilhabe schneller in Anspruch nehmen können – diese hängen nämlich oft an zeitlichen Bedingungen.
Chaos bei der Rente – Lindner will Reform bei Altersvorsorge und blockiert Rentenpaket
Aktuell kursieren diverse Pläne in und um die Ampel-Koalition herum, die zu einem Plus bei der Rente führen sollen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) zum Beispiel will ab 2026 mehrere geförderte Modelle einer neuen privaten Altersvorsorge ermöglichen. Darunter befindet sich auch ein Altersvorsorgedepot, das das Investieren in ETFs und Aktien möglich machen soll. Für Rentner würde das höhere Renten bedeuten.
Beim vorher angesprochenen Rentenpaket gibt es jedoch noch Probleme. Die FDP blockiert das Vorhaben; dabei war der Finanzminister Lindner bei den Verhandlungen anwesend. Das Paket war vor Monaten durchs Bundeskabinett gekommen und müsste nun den Bundestag passieren.