„Geld her, Überfall“: Haushamer Tankstellen-Täter vor Gericht – Langjährige Haftstrafe droht

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Tatort Tankstelle: Die Agip in Hausham ist im August vergangenen Jahres Ziel eines Überfalls geworden. © Archiv TP

Um Schulden von gut 1500 Euro begleichen zu können, hat ein 22-Jähriger eine Tankstelle in Hausham überfallen. Am Münchner Landgericht droht ihm eine langjährige Haftstrafe.

Hausham – „Ich schwöre es Ihnen: Ich hab’s bereut und ich bereue es immer noch“, beteuerte der 22-jährige Angeklagte am Donnerstag gegenüber der Vorsitzenden Richterin. Die Tat habe er begangen, weil ihm seine Schulden aus Handyverträgen und bei der Bank „über den Kopf gestiegen sind“. Die Schulden zwischen 1500 und 2000 Euro habe er schon länger gehabt, räumte der Angeklagte ein, der nach eigenen Angaben eine Ausbildung zum Altenpfleger abgebrochen hat. Warum er trotz der Schulden seinen Job als Produktionsmitarbeiter gekündigt hat, wollte einer der Schöffen wissen. Weil er nach einem Streit mit seiner Ex-Freundin frustriert gewesen sei, antwortete der Angeklagte und fügte selbst hinzu: „Es war ein blöder Grund“. Versuche, das Geld bei Freunden oder Familienmitgliedern zu leihen, seien gescheitert.

Als ein Umzug angestanden sei und er befürchtet habe, seine Schulden würden auffliegen und seine Eltern enttäuscht sein, sei er „verzweifelt“ gewesen – bis zum Abend des 24. August vergangenen Jahres (wir berichteten). „Bei einem Powernap“ habe er von einem Tankstellenüberfall geträumt, erinnerte sich der Haushamer. „Spontan“ habe er den Entschluss gefasst, den Traum umzusetzen: Er nimmt aus einem Putzeimer seiner Mutter Latexhandschuhe und aus einer Kiste seines Vaters ein Klappmesser. Außerdem bindet er sich einen „typisch arabischen Schal“ um und macht sich auf zur Tankstelle. Nachdem er sich vergewissert hat, dass nur die Kassiererin im Verkaufsraum ist, maskiert er sich mit dem Schal und bedroht sie: „Geld her, Überfall“.

Kassiererin (62) mit Messer bedroht

Das Messer habe er aus eineinhalb bis zwei Metern mit der Spitze in ihre Richtung gehalten, berichtete die 62-Jährige. Sie nimmt 1050 Euro aus der Kasse und packt das Geld in die Apothekentüte, die er mitgebracht hat. 1500 Euro habe er schon erwartet, gibt der Angeklagte zu. Beim Verlassen der Tankstelle sei ihm klar gewesen: „Ich hab’ Scheiße gebaut“.

Er flieht in einen Wald, wirft Handschuhe und Tüte weg und lässt sich nach eigenen Angaben widerstandslos festnehmen: „Ich war’s“, habe er den Polizisten zugerufen. Offenbar war die Festnahme „irgendwo im Nirgendwo“ für den 22-Jährigen nicht überraschend: Schließlich sei ihm „aufgefallen, dass ein Helikopter mich verfolgt“, erklärte er.

Die Mindeststrafe für bewaffnete räuberische Erpressung beträgt fünf Jahre – unabhängig von der Beute. Auch die Beteuerung des Angeklagten, er habe mit dem Messer „nicht vorgehabt, ihr etwas anzutun“, ändert am Strafrahmen nichts. Grund für die hohe Mindeststrafe ist bereits die Eskalationsgefahr. Hätte der Angeklagte die Kassiererin mit dem Messer verletzt, würde dies seine Strafe wohl deutlich schärfen. Zwar hat die Vorsitzende Richterin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das Geständnis, das der 22-Jähriger bereits im Ermittlungsverfahren abgelegt hat, strafmildernd auswirkt. Eine Strafe unter fünf Jahren käme aber wohl nur in Betracht, wenn die Strafkammer einen minder schweren Fall annimmt oder der Angeklagte ein Schmerzensgeld zahlt. Dafür dürfte ihm jedoch das Geld fehlen. Das Urteil soll es bereits nächste Woche geben. Andreas Müller

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