Streit in Asylunterkunft: Jordanier bricht Landsmann den Arm und muss in Arrest

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Das Amtsgericht Ebersberg. © PETER KEES

Ein Gerichtsprozess offenbart einen brutalen Angriff in einer Asylunterkunft in Ebersberg. Zwischen angeblichen Freunden eskaliert ein nächtlicher Streit.

Ebersberg – Eine einseitige Freundschaft zwischen zwei Jordaniern fand spätestens am Aschermittwoch vor dem Ebersberger Amtsgericht ihr Ende – falls es sie je gegeben hat. Ein 20-Jähriger saß auf der Anklagebank, weil er vor rund einem Jahr in der Asylunterkunft im Sparkassengebäude einen Landsmann mit einem Holzbrett und einem Eisenstuhl malträtiert hatte.

Das sei alles ein Versehen gewesen, sagte der Mann nun aus. Und über das Opfer: „Er ist ein guter Freund von mir! Wir haben gemeinsame Fotos!“ In dem Dreier-Zimmer sei es zum Streit gekommen, weil sich der ebenfalls darin wohnende Vater des Angeklagten von Licht und Lärm gestört gefühlt habe. Ob es um ein Gebet oder Handyvideos ging – darüber gingen die Aussagen auseinander.

Krankenhausbefund: Unterarm gebrochen, Bluterguss auf dem Rücken

Eindeutig war der Krankenhausbefund: Ein großer Bluterguss auf dem Rücken und ein gebrochener Unterarm beim Opfer (47), der zwei Operationen erforderte und bis heute Schmerzen und Bewegungseinschränkungen nach sich ziehe. „Wie ist denn das passiert?“, stellte Richter Dieter Kaltbeitzer die Gretchenfrage. Er habe im Streit das Brett zu Boden schleudern wollen und versehentlich den Kontrahenten getroffen, ließ der Angeklagte über seinen Dolmetscher entgegnen. Und noch mal: „Wir sind Freunde!“

Nur: Das sah das Opfer ganz anders. Nicht nur habe ihn sein Zimmergenosse angegriffen, sondern auch dessen Vater habe zugeschlagen. Und es habe vor dem Prozess Drohungen und Beleidigungen gegeben – sogar noch auf dem Gerichtsgelände: „Ich schäme mich, zu sagen, wie er mich beleidigt hat.“

Schuldspruch: „Wer schlägt, der sitzt“

Es war auch so genug gesagt. Richter Kaltbeitzer war sich mit der Staatsanwältin einig, dass die Aussagen des Vaters, der seinen Sohn verteidigte, und des Angeklagten reine Schutzbehauptungen waren. Er sprach den Mann der gefährlichen Körperverletzung schuldig – und gleich noch des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes, weil der 20-Jährige im September mit einem unversicherten E-Scooter durch München gerollert war.

Sein junges Alter und die Flucht aus Jordanien – sein Vater sei dort in einen tödlichen Autounfall verwickelt worden und werde von den Angehörigen verfolgt – brachten dem Angeklagten eine Jugendstrafe ein. „Wer schlägt, der sitzt“, zitierte Jugendgerichtshelfer Bernhard Wacht eine Faustregel, der auch der Richter nachkam und eine Woche Dauerarrest verhängte. „Ich bedanke mich bei Ihnen“, lauteten die Worte des Mannes beim Hinausgehen. Mittlerweile leben Täter und Opfer in Unterkünften in Vaterstetten und Grafing. Über den Asylantrag des Verurteilten ist diesem zufolge noch nicht entschieden.

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