Die Gemeinde Kirchdorf muss neue Stellplatzsatzung erlassen – wegen einer Änderung der Bayerischen Bauordnung. Möglicherweise könnte das Thema noch für Probleme sorgen.
Kirchdorf – „Dann wird’s aber brutal“: Das prophezeite Albert Steinberger (CSU/FW), nachdem Bürgermeister Uwe Gerlsbeck (CSU) bei der jüngsten Sitzung des Kirchdorfer Gemeinderats den Tagesordnungspunkt „Stellplatzsatzung“ angerissen hatte. Aufgrund einer Änderung der Bayerischen Bauordnung muss die Gemeinde nämlich jetzt zügig eine neue Stellplatzsatzung erlassen und dabei vor allem einige Punkte herausstreichen. Und die haben es tatsächlich in sich und könnten für zugeparkte Straßen sorgen.
Aufgrund der Änderung im gemeindlichen Satzungsrecht durch die Änderung der Bayerischen Bauordnung muss die Gemeinde Kirchdorf ihre Stellplatzsatzung neu erlassen – und das bis zum 1. Oktober 2025. Wird diese nicht neu erlassen, so Gerlsbeck, erlischt sie, und dann „haben wir ein Problem“. „Das wird grad in jeder Gemeinde rauf und runter diskutiert“, wusste Gerlsbeck, der nicht sonderlich begeistert von diesen Änderungen war. Seine Meinung: „Ob das jetzt richtig ist, wird sich zeigen – jetzt muss halt der öffentliche Raum herhalten zum Parken.“
Doch um was geht es hier eigentlich? Wohnraum ist knapp und soll so schnell wie nur möglich geschaffen werden. Um das zu erleichtern, soll der Fokus auf Wohnraum, aber nicht mehr auf dazugehörige Parkplätze gelegt werden. Heißt im Klartext: Scheitern aktuell etwa Ausbauten von Gebäuden an fehlenden Stellplätzen, wird sich das ab Oktober deutlich ändern. So gelten nachträgliche Dachgeschoß-Ausbauten zu Wohnzwecken seit dem 1. Januar 2025 als verfahrensfreie Bauvorhaben und müssen deshalb nur noch bei der Gemeinde angezeigt, aber nicht mehr abgesegnet werden. Für diese Ausbauten braucht es, und das ist neu, deshalb auch keine Stellplätze mehr.
„Früher haben wir halt gesagt, mach‘ deinen Garten für Stellplätze auf, dann kannst auch ausbauen“, so Gerlsbeck zur bisherigen Vorgehensweise – dies sei nach der neuen Gesetzesregelung nicht mehr erlaubt. „Ich weiß halt nur nicht, ob das fertiggedacht ist, das wird für Probleme sorgen“, so seine Vorahnung. Auch Besucherparkplätze dürfen von der Gemeinde nicht mehr gefordert werden, bisher mussten ab sechs Wohneinheiten solche Parkplätze für Gäste errichtet werden. Was auch neu ist: Eine gemeindliche Regelung über die Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Zuwegung von Stellplätzen ist laut der neuen Gesetzeslage nicht mehr rechtens.
Was in der Kirchdorfer Satzung bleibt, sei die Vorgabe von zwei Stellplätzen pro Wohneinheit – alles andere muss wohl gestrichen werden. Die einzige Möglichkeit, mehr Stellplätze festzulegen, gelinge nur über einen Bebauungsplan, so Gerlsbeck. Aktuell verweisen Kirchdorfer Bebauungspläne noch auf die Stellplatzsatzungen, allerdings will das der Rathaus-Chef zukünftig ändern und gleich im Bebauungsplan Nägel mit Köpfen machen. „Deshalb gibt es ja dann auch bei Bebauungsplänen ein Mobilitätskonzept, um dieses Problem zu lösen“, so seine Erklärung.
Einig war sich der größte Teil des Gremiums, dass die Gemeinde nicht für öffentliche Parkplätze zuständig sei, wenn demnächst Stellplätze wegfallen. Denn solche größeren dezentralen Parkflächen, so die Befürchtung von etwa Helmut Wildgruber (FWG), würden eh nicht angenommen werden, weil „jeder vor der Haustür“ parken will. Wie sich jetzt die Situation an den Straßen zuspitzen werde, will die Gemeinde beobachten. Die neue Satzung jedenfalls wurde einstimmig auf den Weg gebracht.